Personalrat für das wissenschaftliche Personal
Wahlen
Mitbestimmen. Gestalten. Stärken – Werde Mitglied im wissenschaftlichen Personalrat
Vom 01.03. bis 31.05.2026 findet die nächste Wahl der Mitglieder des Wissenschaftlichen Personalrates statt!
Hybride Informationsveranstaltung
Du willst die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlich Beschäftigten an der Viadrina mitgestalten? Ihre Interessen vertreten und Rechte stärken? Komm zu unserer Informationsveranstaltung am 20.01.2026 von 13:15-13:45 Uhr im Raum LH 120 (Logenhaus) oder online und erfahre alles über die Arbeit im Gremium.
Den Onlinezugang erhälst du in einer separaten Einladung per Mail und in der Viadrinfo-Ausgabe vom 12.01.2026.
Der Wissenschaftliche Personalrat vertritt die Interessen aller wissenschaftlich Beschäftigten an der Viadrina. Ein Engagement in diesem Gremium bietet die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen insbesondere in Forschung und Lehre aktiv mitzugestalten und weiterzuentwickeln.
1. Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft mitgestalten
Im Personalrat wirken wir an allen wichtigen Personalentscheidungen mit:
- Einstellungen und Vertragsverlängerungen
- Umstrukturierungen
- Arbeitszeitregelungen
- Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzfragen
Hier wird ganz konkret Einfluss genommen – für faire, transparente und gut begründete Entscheidungen.
2. Kolleg*innen beraten, vertreten und unterstützen
Viele Beschäftigte stehen im Alltagsstress vor schwierigen Situationen: unklare Anforderungen, Konflikte, Überlastung oder Unsicherheiten im Vertragsrecht. Der Personalrat hört zu, berät, begleitet und sorgt dafür, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt werden.
Engagement im Personalrat heißt: füreinander einstehen.
3. Strukturen und Entscheidungswege der Hochschule verstehen
Wer im Personalrat mitarbeitet, gewinnt einen Blick hinter die Kulissen:
- Wie wird Personalpolitik gemacht?
- Welche Strukturen prägen die Viadrina?
- Wie greifen Wissenschaft, Verwaltung und Leitung hier ineinander?
Dies stärkt die eigene Position und das Gefühl, Teil eines größeren Ganzen zu sein.
4. Demokratie, Mitbestimmung und ein kollegiales Miteinander stärken
Der Personalrat trägt dazu bei, dass Entscheidungen transparent, nachvollziehbar und ausgewogen getroffen werden. Dies fördert eine wertschätzende und konstruktive Zusammenarbeit auf allen Ebenen.
5. Kompetenzen entfalten und Kooperationen stärken
Die Arbeit im Personalrat bietet wertvolle Chancen zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung, u. a. in den Bereichen:
- Verhandlungsführung
- Konfliktlösung
- Moderation und Kommunikation
- Kenntnisse im Arbeits- und Hochschulrecht
- Strategisches Denken
Mitmachen lohnt sich! Für die anderen – und für sich selbst.
Vorstellung und Kontakt
Herzlich willkommen auf den Seiten des Personalrats für das wissenschaftliche Personal. Wir vertreten Eure Interessen an der Viadrina!
Als Schnittstelle zwischen dem wissenschaftlichen Personal und der Verwaltung, dem Präsidenten und der Professorenschaft setzen wir uns für die Belange des Mittelbaus und der wissenschaftlichen Hilfskräfte an unserer Universität ein, damit die Viadrina auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitsplatz, eine hervorragende Universität und ein Vorreiter in Sachen Familienfreundlichkeit, Gleichstellung und fairer Arbeitsbedingungen bleibt.
Aus diesem Grund haben wir die Unterzeichnung der Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorangetrieben und in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung ein Struktur- und Personalentwicklungskonzept für das akademische Personal (SPEK)(PDF) erarbeitet, das im April 2017 verabschiedet wurde.
Bei allen Fragen zum Arbeitsverhältnis, zu Arbeitsverträgen, bei Beratungsbedarf und bei Problemen mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, sind wir Euer Ansprechpartner. Vereinbart doch gern einen Termin. Wir behandeln alle Eure Anliegen vertraulich.
Personalrat für das wissenschaftliche Personal
- Logenstraße 11 | 15230 Frankfurt (Oder)
- 1. Etage, Raum 120
- +49 (0)335 5534 4301
- wiper@europa-uni.de
Sprechzeiten
Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne per Mail an den WiPer. Wir vereinbaren dann einen Termin. Ihr Anliegen wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Vorsitzende
Corinna Kleinke
Aufgaben
Das Personalvertretungsgesetz unterscheidet die Mitbestimmung von der Mitwirkung. Alle Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen, bedürfen der Zustimmung des Personalrates. Dies schließt folgende Punkte ein:
- personelle Maßnahmen wie Einstellungen, Kündigungen, Befristungen, Änderung der Eingruppierungen, des Aufgabenbereiches, Versagung von Ansprüchen (Aufstieg, Teilzeit, Weiterbildung etc.)
- organisatorische Angelegenheiten wie Grundsätze der Personalplanung, Gleichstellungsmaßnahmen und Grundsätze der Datenverarbeitung
- sonstige innerdienstliche Angelegenheiten also etwa Urlaubspläne, Arbeitszeitorganisation, Fortbildungen
- soziale Angelegenheiten wie beispielswiese das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach längerer Krankheit
Wir helfen und vermitteln zudem in allen Konflikten im Arbeitsumfeld. Bitte beachtet, dass der Personalrat nur auf Antrag der Betroffenen aktiv werden kann.
Dienstvereinbarungen und arbeitsrechtliche Bestimmungen
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Seit 18.04.2007 können befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter über 6 bzw. 12 Jahre hinaus verlängert werden, allerdings nur, soweit sie über Drittmittel finanziert sind. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmbf.de/pub/WissZeitVG_endg.pdf Darüber hinaus ist eine weitere Beschäftigung im Rahmen der familienpolitischen Komponente möglich. Vgl. hierzu die Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Abschnitt "Dienstvereinbarungen" unten.
- FAQ zum WissZeitVG auf den Seiten des BMBF: http://www.bmbf.de/de/7702.php
- Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG). Im BbgHG sind vor allem relevant § 49 (Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), § 53 (Personalkategorien), § 58 (Lehrbeauftragte), § 59 (Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte)
- Auf den Seiten der GEW finden Sie den Ratgeber "Arbeitsplatz Hochschule und Forschung", der Fragen - u.a. zu Eingruppierung, Qualifizierungszeit während der Arbeitszeit, Urlaub, Vertragsverlängerungen - thematisiert.
- Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Im TV-L sind vor allem relevant §§ 12 (Eingruppierung), §§ 16 (Einstufung). Alles ist im Zusammenhang mit § 40 (Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen) zu lesen.
- Entgeltordnung
- Entgelttabelle
- Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Europa-Universität Viadrina (Endfasssung vom 27.08.2014 am 28.08.2018)
-
Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Europa-Universität Viadrina (vom 27.08.2014)
ausgezeichnet mit dem Deutschen Personalräte-Preis 2015 in Gold
Personen
Corinna Kleinke
1. Vorsitzende
kleinke@europa-uni.de
Dr. Anna Rößner
+49 335 5534 2875
roessner@europa-uni.de
Elisa Lehrer
lehrer@europa-uni.de
Maria Klessmann
+49 335 5534 2685
klessmann@europa-uni.de
Dr. Pablo Valdivia
+49 335 5534 2831
valdivia@europa-uni.de
Simon Gauseweg
+49 335 5534 2208
gauseweg@europa-uni.de
Dr. Stephan Rindlisbacher
+49 335 5534 2637
rindlisbacher@europa-uni.de
