Informationen für Bewerber*innen

Als Professor*in an der Viadrina arbeiten

Als Professor*in an der Viadrina haben Sie die Möglichkeit, unabhängig zu forschen und zu lehren, entweder als Juniorprofessor*in (Besoldungsgruppe „W1“), oder als Universitätsprofessor*in (Besoldungsgruppe „W2“ oder „W3“). Universitätsprofessor*innen sind in der Regel unbefristet tätig, Juniorprofessor*innen werden befristet für bis zu sechs Jahre eingestellt. Juniorprofessuren werden in der Regel jedoch mit einem Tenure Track auf eine unbefristete Universitätsprofessur ausgeschrieben, auf die sie nach erfolgreicher Evaluation berufen werden.

Als Professor*in an der Viadrina:

  • genießen Sie Unabhängigkeit in Forschung und Lehre: Sie wählen Ihre Themen, Projekte und Methoden frei aus.
  • halten Sie Lehrveranstaltungen und nehmen Prüfungen ab: als Universitätsprofessor*in unterrichten Sie 8 Stunden (ca. 4 Kurse), als Juniorprofessor*in 4-6 Stunden (ca. 2-3 Kurse) pro Woche.
  • unterstützen Sie neue akademische Talente: Sie betreuen Promovierende und ggf. auch Postdocs.
  • sind Sie in die Selbstverwaltung der Universität eingebunden: Sie können an Prüfungs- oder Berufungskommissionen und in Entscheidungsgremien mitwirken.
  • können Sie Drittmittel bei Förderorganisationen beantragen: Sie können Forschungsprojekte oder internationale Partnerschaften initiieren, managen und umsetzen.
  • haben Sie Personalverantwortung für Ihr Team: Sie verfügen in der Regel über Personal, Räume und Ausstattung.

Als Professor*in an der Viadrina profitieren Sie:

  • von einem anregenden Umfeld, das von persönlichen Interaktionen mit Menschen aus über 100 Ländern, kurzen Wegen auf dem Universitätscampus und engen Verbindungen mit Ihren Kollegen auf beiden Seiten der Oder geprägt ist.
  • von einer geschlechtergerechten, diversitätssensiblen und familienfreundlichen Universität, die flexible und attraktive Arbeitsbedingungen ermöglicht.
  • von der Bereitstellung nutzerorientierter Dienstleistungen und effizienten administrativen Prozessen, die Teilnahme und Mitgestaltung ermöglichen.
  • von der Unterstützung Ihrer Forschungsaktivitäten durch Bereitstellung von Informationen zu Fördermöglichkeiten, Zulagen für erfolgreiche Forschungsinitiativen und einer Freistellung von Lehrverpflichtungen jedes achte Semester.
  • von der Unterstützung Ihrer Lehrtätigkeit und Ihrer Karriereentwicklung durch gezielte Fortbildungsangebote.
  • von einem der höchsten bundesweiten Gehälter für Professor*innen angesichts des Standorts im Bundesland Brandenburg.

Einstellungsvoraussetzungen und Berufungsverfahren

Interessieren Sie sich für eine Professur an der Viadrina? Nachfolgend finden Sie die wichtigsten formalen Voraussetzungen sowie allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Die formalen Voraussetzungen für eine Professur sind in § 43 (für Universitätsprofessor*innen der Besoldungsgruppe W2/W3) sowie in § 47 (für Juniorprofessor*innen der Besoldungsgruppe W1) des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) geregelt.

Für eine Universitätsprofessur (W2/W3) an der Viadrina gelten folgende formale Voraussetzungen:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens auf Bachelor-Niveau),
  • pädagogische Eignung (z. B. durch Lehrerfahrung),
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel nachgewiesen durch die Qualität der Promotion),
  • zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die nachgewiesen werden können durch
  • eine (kumulative) Habilitation oder
  • gleichwertige wissenschaftliche Qualifikationen, die ohne formales Habilitationsverfahren im Rahmen einer Tätigkeit als Juniorprofessor*in, wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in oder außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden,
  • umfangreiche Erfahrung im Wissenschaftsmanagement, insbesondere in Bereichen mit hoher Drittmittelverantwortung oder Personalverantwortung.

Für eine Juniorprofessur (W1) an der Viadrina gelten folgende formale Voraussetzungen:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens auf Bachelor-Niveau),
  • pädagogische Eignung (z. B. durch Lehrerfahrung),
  • besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel eine hervorragende Promotion).

Neben diesen formalen Voraussetzungen sind in der Regel nachzuweisen:
fundierte Fachkenntnisse, einschlägige Publikationen sowie Forschungs- und Lehrerfahrung. Diese fachlichen Kriterien sind in der jeweiligen Ausschreibung konkretisiert.

Das Berufungsverfahren umfasst mehrere Schritte und kann bis zu einem Jahr oder länger dauern, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Bewerberinnen und Bewerber können den Stand ihres Verfahrens jederzeit im Berufungsportal der Universität einsehen.

Die wichtigsten Schritte des Verfahrens umfassen:

  • Zunächst wird die Ausschreibung international sowie auf der Website der Viadrina in der Regel für sechs Wochen veröffentlicht. Alle Bewerbungen sind über das Berufungsportal der Universität einzureichen.
  • Es wird eine Berufungskommission eingerichtet, in der alle Statusgruppen der Universität vertreten sind (Hochschullehrende, wissenschaftliche Mitarbeitende, Studierende und nichtwissenschaftliches Personal). Sie tagt in der Regel mindestens viermal während des Berufungsverfahrens.
  • Vor der Prüfung der Bewerbungen konkretisiert die Kommission die Ausschreibungskriterien und klärt mögliche Befangenheiten der Mitglieder.
  • Anschließend bewertet die Kommission, inwieweit die Bewerbungen die formalen und fachlichen Anforderungen erfüllen.
  • Die am besten qualifiziertesten Bewerber*innen werden zu Anhörungen eingeladen, die in der Regel aus einem Forschungs­vortrag, einer Lehrprobe und einem Interview mit der Berufungskommission besteht.
  • Nach den Anhörungen werden die besten Kandidat*innen (in der Regel drei) in den Berufungsvorschlag aufgenommen, zunächst ohne Rangfolge.
  • Anschließend werden mindestens zwei externe Gutachten zur fachlichen Eignung dieser Bewerber*innen eingeholt.
  • Nach Auswertung der Gutachten wird eine Rangfolge auf dem Berufungsvorschlag erstellt. Diese Liste wird anschließend an die universitären Gremien weitergeleitet.
  • Mehrere Gremien der Universität – darunter der Fakultätsrat, der Senat und der Stiftungsrat – treffen die endgültige Entscheidung über den Berufungsvorschlag.
  • Am Ende des Verfahrens erteilt die bzw. der Präsident*in der Viadrina der ausgewählten Person den Ruf auf die ausgeschriebene Professur.

Nach der Ruferteilung verhandelt die ausgewählte Person ihre Beschäftigungsbedingungen, bevor die formale Ernennung erfolgt.

Vom Ruf bis zum Dienstantritt

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Schritte des formalen Berufungsverfahrens sowie allgemeine Informationen zur Besoldung.

Sobald die bzw. der ausgewählte Kandidati*n o der Ruf erteilt wurde („Ruferteilung“), umfasst das Verfahren bis zur Ernennung mehrere Schritte und kann einige Monate dauern, bis die offizielle Ernennung und der Dienstantritt an der Viadrina erfolgen.

Die wichtigsten Schritte sind:

  • Mit dem Ruf wird die Kandidatin bzw. der Kandidat zu einem Berufungsgespräch eingeladen, in dem sie*er das Lehr- und Forschungskonzept sowie den daraus resultierenden Bedarf an Räumlichkeiten, Mitteln und Personal erläutert. Auch die individuelle Vergütung wird in diesem Gespräch verhandelt.
  • Nach dem Gespräch erhält die Kandidatin bzw. der Kandidat ein detailliertes Berufungsangebot mit allen Beschäftigungsbedingungen, auf das innerhalb einer bestimmten Frist zu reagieren ist.
  • Bei Annahme des Angebots informiert die Viadrina alle anderen Bewerber*innen über das Ergebnis des Verfahrens, einschließlich Name der erfolgreichen Person und voraussichtlichem Ernennungstermin. Dazu ist sie im Rahmen des Bewerberverfahrensanspruchs verpflichtet.
  • Vor der Ernennung muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Wenn die Ernennung in ein Beamtenverhältnis erfolgen soll (siehe unten), ist außerdem eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich.
  • Das Land Brandenburg verlangt darüber hinaus eine Überprüfung der Verfassungstreue der bzw. des Kandidat*in.
  • Nach erfolgreichem Abschluss aller Schritte wird die Person durch die bzw. den Präsident*in offiziell zur bzw. zum Professor*in ernannt. In dem Rahmen ist ein ein Eid auf die Verfassung abzulegen. Anschließend beginnt das Onboarding-Verfahren – herzlichen Glückwunsch!

Professor*innen werden nach der sogenannten W-Besoldung bezahlt (W steht für Wissenschaft). Da Deutschland ein föderaler Staat ist, in dem die einzelnen Länder für die Grundbesoldung ihrer Beamtinnen und Beamten zuständig sind, variieren die Gehälter je nach Bundesland.Die Viadrina liegt im Land Brandenburg, das derzeit eine der höchsten Grundbesoldungen für Professor*innen bietet.

In der Regel gilt:

  • W3-Professuren: das monatliche Grundgehalt beträgt derzeit 8.407,12 € brutto. Hinzu können Berufungs- und Bleibezulagen, Familienzuschläge, leistungsbezogene Sonderzahlungen und Funktionszulagen kommen.
  • W2-Professuren: das monatliche Grundgehalt beträgt derzeit 7.114,57 € brutto, mit den gleichen möglichen Zuschlägen.
  • W1-Professuren: das monatliche Grundgehalt beträgt derzeit 5.445,67 € brutto.

Das Budget einer Professur und die Höhe eventueller Zulagen hängen maßgeblich von den Berufungsverhandlungen sowie von der jeweiligen Situation der Universität und Fakultät ab.

Bitte beachten Sie, dass von den genannten Bruttobeträgen Steuern sowie ggf. Sozialabgaben (für Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) abgezogen werden. In Deutschland sind Professorinnen und Professoren in der Regel Beamtinnen und Beamte und zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Professuren können jedoch auch mit Angestelltenstatus vergeben werden. In diesem Fall ist das Nettogehalt niedriger, da Sozialversicherungsbeiträge anfallen. In Brandenburg werden Professorinnen und Professoren in der Regel dann als Angestellte eingestellt, wenn sie am Tag der Ernennung 50 Jahre oder älter sind.

Stabsstelle Berufungen