Rechtswissenschaft (Jura)
Das Studium
Seit April 2023 können Sie sich in den Studiengang Rechtswissenschaft auch zum Sommersemester für das 1. Semester einschreiben!
Das Jurastudium wird Ihnen - wie jedes andere Studium auch - einiges an Disziplin und Durchhaltevermögen abverlangen. Die Regelstudienzeit liegt immerhin vor allem angesichts des anspruchsvollen Programms bei 10 Semestern.
Sie sollten Freude an der deutschen Sprache, am Argumentieren und logisches Denken mitbringen. Wir bieten Ihnen während Ihres gesamten Studiums ein vielfältiges Unterstützungsangebot, das in unserem Juristischen Lernzentrum gebündelt ist. Dazu gehören z.B. die Klausuren-Werkstatt, die Zurverfügungstellung von Räumen für Lerngruppen und die moderierten Minigruppen u.v.m.
Mit Hilfe unseres Unireps werden Sie sich im fortgeschrittenen Studium bestens auf das Examen (Erste juristische Prüfung) vorbereiten können. Zusätzlich wird Ihnen der in das Jurastudium integrierte Bachelorabschluss den Druck während der Examensvorbereitung ein wenig nehmen.
Die einzelnen Etappen des Studiums der Rechtswissenschaft einschließlich des integrierten Bachelorabschlusses haben wir für Sie unter "Studieninhalte" detailliert dargestellt.
Studieninhalte
Das Grundstudium dauert je nach Studienbeginn 3 bzw. 4 Semester und dient dem Erwerb von Grundkenntnissen in den drei Hauptrechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie dem Erwerb von methodischen Fähigkeiten. Dazu gehört auch die Teilnahme an universitären Arbeitsgemeinschaften in den drei Hauptrechtsgebieten. Es umfasst darüber hinaus die Vermittlung der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts (Grundlagenfächer).
Die Vorlesungen zum Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht, die sogenannten Grundkurse, vermitteln Ihnen nicht nur die notwendigen fachlichen Rechtskenntnisse, sondern dienen auch dem Erwerb der spezifisch juristischen Arbeitsweise bei der praktischen Falllösung wie "Gutachtenstil" und "Subsumtionstechnik". Die Grundkurse werden von Arbeitsgemeinschaften zum praktischen Einüben des Stoffes und dieser Arbeitstechniken anhand praktischer Fälle begleitet, die von akademischen Mitarbeiter*innen geleitet werden. Im Rahmen des Kompetenztrainings erhalten Sie das nötige Rüstzeug für das wissenschaftliche Arbeiten.
Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie besteht aus Vorlesungsabschlussklausuren, die zu den Grundkursen und Grundlagenfächern angeboten werden, und einer Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger.
Viele unserer Studierenden gehen nach erfolgreich bestandener Zwischenprüfung für ein oder zwei Semester an eine unserer über 170 Partneruniversitäten ins Ausland.
Der Studienverlauf richtet sich nach Ihrem Studienbeginn. Abgebildet wird hier der Verlauf bei Studienbeginn im Wintersemester.
1. Semester
Grundkurs I Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs I Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs I Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Kompetenztraining I
Grundlagenfach
Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht
2. Semester
Grundkurs II Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs II Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs II Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundlagenfach
Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht
3. Semester
Grundkurs III Zivilrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs IV Zivilrecht
Grundkurs III Strafrecht + Arbeitsgemeinschaft
Grundkurs III Öffentliches Recht + Arbeitsgemeinschaft
Grundlagenfach
Schlüsselqualifikation
Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeiten für Anfänger/-innen im Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht & Praktische Studienzeit i.S.v. § 2 BbgJAO
Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung besteht aus 7 (zwei aus jedem Hauptrechtsgebiet) Grundkursklausuren und einer Grundlagenfachklausur sowie einer Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger im Öffentlichen Recht, Strafrecht oder Zivilrecht.
Das Hauptstudium gliedert sich in zwei Phasen, die in der Regel parallel zueinander verlaufen.
Sie werden zum einen weitere vertiefende Vorlesungen zu den Kernfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht besuchen wie z.B. das Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Baurecht.
In dieser Phase des Studiums liegen auch die so genannten "großen Übungen" (Übungen für Fortgeschrittene) in den drei Kernfächern, in denen wiederum Fälle in Form von Klausuren zu lösen sind. Die "großen Übungen" sind ein Teil der zu absolvierenden Leistungskontrollen in den Kernfächern. Den anderen Teil, die Hausarbeiten für Fortgeschrittene, schreiben Sie in der vorlesungsfreien Zeit.
Zum anderen beginnt im Hauptstudium parallel dazu die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung.
Das Hauptstudium im Überblick
4. Semester
Familienrecht
Zivilprozessrecht
Übung im Zivilrecht
Grundkurs IV Strafrecht
Übung im Strafrecht
Strafverfahrensrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht II und Verwaltungsprozessrecht
Polizeirecht
Kommunalrecht
Baurecht
Schlüssel-/Zusatzqualifikationen
Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeit für Fortgeschrittene im Zivilrecht und Strafrecht
Praktische Studienzeit
5. Semester
Individualarbeitsrecht
Erbrecht
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Übung im Öffentlichen Recht
Europrarecht + Arbeitsgemeinschaft
Völkerrecht
Kompetenztraining II
Vorlesungsfreie Zeit
Hausarbeit für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht
Praktische Studienzeit
6. Semester
Schlüssel-/Zusatzqualifikationen
SPB-Pflicht-/Wahlpflichtteil
SPB-Seminar
7. Semester
SPB-Pflicht-/Wahlpflichtteil
8. Semester
Examensrepetitorium + Übungsklausuren
9. Semester
Examensrepetitorium + Übungsklausuren
Das Absolvieren der universitären SPB-Prüfung nach der staatlichen Pflichtfachprüfung ist ebenso möglich.
Die universitäre Schwerpunktausbildung dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihr zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Sie wird im 6. und 7. Semester absolviert. Die Schwerpunktbereiche bestehen aus einem Pflicht- und Wahlpflichtteil bzw. Kern- und Ergänzungsfächern. Insgesamt müssen 14 Semesterwochenstunden im Rahmen der SPB-Ausbildung absolviert werden.
Aus acht Schwerpunktbereichen (SPB) können Sie entsprechend Ihren Spezialisierungswünschen wählen:
Privat- und Wirtschaftsrecht (SPB 1), Strafrecht (SPB 2), Völkerrecht (SPB 3), Staat und Verwaltung (SPB 4), Europarecht (SPB 5), Polnisches Recht (SPB 6), Medienrecht (SPB 7) und Ausländisches und Internationales Recht (SPB 8).
Schema zur Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung zum Download als pdf-Datei
Schwerpunktbereichsprüfung
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Hausarbeit und einem mündlichen Teil. In der mündlichen Prüfung sind Kenntnisse aus dem Pflicht- und besuchten Wahlpflichtteil bzw. aus den Kern- und Ergänzungsfächern nachzuweisen.
Sie ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungen sind notwendige Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.
Die Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums werden durch Fächer ergänzt, die den Schlüssel- oder den Zusatzqualifikationen zuzurechnen sind.
Als Angebote an Schlüsselqualifikationen kommen insbesondere Vertragsgestaltung, außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation, Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Vernehmungslehre, anwaltliche Tätigkeit und Moot Court-Veranstaltungen in Betracht.
Zu den Zusatzqualifikationen gehört der Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses. Der Nachweis dieser Leistung kann auch durch die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung an einer ausländischen Universität im Rahmen eines Auslandsaufenthalts erbracht werden. Darüber hinaus gehören Veranstaltungen der Kulturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als fakultätsübergreifende Lehrveranstaltungen zu den Zusatzqualifikationen.
Ziel
Sie sollen einen anschaulichen Einblick in die Praxis der Rechtsberatung, der Rechtsprechung oder der Verwaltung erhalten, die Anforderungen eines juristischen Berufs kennen lernen und nach Maßgabe Ihrer bereits erworbenen Kenntnisse praktisch mitarbeiten.
Dauer
Das Praktikum dauert 3 Monate bzw. 13 Wochen. Es soll möglichst bei höchstens drei Stellen abgeleistet werden. Die Mindestdauer des Praktikums bei einer Stelle sollte vier Wochen nicht unterschreiten. Die praktische Studienzeit ist grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Als solche zählt auch ein universitäres Urlaubssemester, das nachzuweisen ist.
Stellen
Das Praktikum kann bei Gerichten, Staatsanwaltschaften (einschl. Amtsanwaltschaft), Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder einschließlich der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Rechtsanwält*innen, Notar*innen sowie bei Rechtsabteilungen von Gewerkschaften, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen sowohl im gesamten Bundesgebiet als auch im Ausland abgeleistet werden. Der Ausbilder*innen müssen Volljurist*in sein bzw. bei praktischen Studienzeiten im Ausland eine entsprechende Qualifikation besitzen und einen juristischen Beruf (rechtsanwendend, rechtsberatend oder richterlich) ausüben.
Nachweis
Die Ableistung des Praktikums ist anhand einer Bestätigung durch die Praktikumsgeber*innen und für den "Bachelor of Laws" auch anhand eines Praktikumsberichts nachzuweisen.
Unsere Fakultät bietet Ihnen ein fortlaufendes Universitätsrepetitorium (Unirep) an, das aus Repetitorien, Klausurenkurs, Probeexamen und Simulation der mündlichen Prüfung besteht und im Wesentlichen den gesamten Pflichtfachstoff wiederholt und vertieft. So werden Sie optimal auf den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung vorbereitet.
Wissen aus erster Hand
Das Examensrepetitorium wird von den Professor*innen der Viadrina getragen. Professor*innen stellen in aller Regel die Examensklausuren und korrigieren sie. Sie wissen daher am besten, welcher Stoff examensrelevant ist, sie haben das beste Gespür für aktuelle Entwicklungen.
Das Examensrepetitorium ist kostenlos.
Der Besuch eines kommerziellen Repetitoriums ersetzt die Eigenarbeit nicht. Die Quote derjenigen Kandidat/-innen mit nicht bestandenen Examina ist bei kommerziellen Repetitor/-innen nicht geringer als im Gesamtdurchschnitt aller Kandidat/-innen.
Inhaltliche Abstimmung
Das Examensrepetitorium hat den Anspruch, den gesamten examensrelevanten Stoff zu wiederholen und ggf. zu vertiefen. Die einzelnen Kursteile sind inhaltlich aufeinander abgestimmt.
Fallorientierung
Im Mittelpunkt der einzelnen Kurse steht ein Fall. Besprochen werden teils Originalklausuren, teils aktuelle Entscheidungen. Lösungsskizzen oder -hinweise, Übersichten und Arbeitsblätter werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
Kleingruppen
Die Kurse des Examensrepetitoriums sind keine Massenveranstaltungen. So ist eine intensive Arbeit am Fall möglich. Aktive Mitarbeit ist erwünscht und trägt wesentlich zum Lernerfolg bei.
Die erste juristische Prüfung dient der Feststellung, ob Sie das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht haben und damit für den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) fachlich geeignet sind. Sie ist bestanden, wenn in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der universitären SPB-Prüfung jeweils eine Endpunktzahl von mindestens 4,00 Punkten erreicht ist. Dabei wird die Endpunktzahl der staatlichen Pflichtfachprüfung zu 70 vom Hundert, die der universitären SPB-Prüfung zu 30 vom Hundert eingerechnet.
Seit 2007 müssen Sie Ihre Leistungen aus der Schwerpunktbereichsausbildung in einer universitären Prüfung nachweisen. Damit wird der erfolgreiche Abschluss des Studiums in dem gewählten SPB dokumentiert. Die SPB-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und aus einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus einer Hausarbeit. Das Wissen, das in den Fächern vermittelt wird, die den Schlüssel- und Zusatzqualifikationen zuzurechnen sind, ist nicht Gegenstand der SPB-Prüfung. Der Nachweis der Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen ist jedoch Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung im SPB.
Zur staatlichen Pflichtfachprüfung werden Sie auf Antrag zugelassen, wenn Sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Auch die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil sind 7 Aufsichtsarbeiten (jeweils 2 aus dem Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht sowie eine aus dem Europarecht) anzufertigen. Die mündliche Prüfung besteht aus einem 10minütigen Vortrag mit einem anschließenden längstens 5minütigen Vertiefungsgespräch sowie 3 Prüfungsgesprächen in den Pflichtfächern. Mit einem Vortrag sollen Sie neben Rechtskenntnissen Ihre Fähigkeiten zur mündlichen Darstellung rechtlicher Fragen zeigen. Die Details der staatlichen Pflichtfachprüfung regelt das Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG) i.V.m. der Juristenausbildungsordnung (BbgJAO).
Details wie z.B. Wiederholungsmöglichkeiten und Fristen regelt immer die Studien- und Prüfungsordnung, die Sie auf der Homepage der Juristischen Fakultät unter "Rechtsvorschriften" finden.
Für besondere Leistungen im Europarecht wird Ihnen das Zertifikat "Europarecht" ausgestellt.
Im nationalen Recht setzen unsere Studienschwerpunkte besondere Akzente, die mit einem Zertifikat abgeschlossen werden.
Medienrecht
Ziel dieses Schwerpunkts ist es, Sie bereits während Ihrer Ausbildung mit Problemlagen des Medienrechts in Theorie und Praxis vertraut zu machen und Sie dadurch auf eine mögliche spätere Tätigkeit in diesem Bereich vorzubereiten.
Steuerrecht
Sie erwerben vertiefte Kenntnisse im nationalen, internationalen und europäischen Steuerrecht und erhalten Einblick in deren anwendungsorientierte Umsetzung in der Praxis.
Die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) verleiht auf Antrag den Hochschulgrad "Diplom-Juristin" bzw. "Diplom-Jurist" (Dipl.-Jur.). Über den Erwerb des Hochschulgrades wird eine Urkunde ausgestellt.
Anträge zur nachträglichen Verleihung des Abschlusses "Diplom-Jurist/in" können im Dekanat eingereicht werden. Sie werden gegen eine Gebührenerhebung in Höhe von 25,00 Euro bearbeitet.
Der Einzahlungsbeleg ist dem Antrag beizufügen. Bargeld-Einzahlungen sind im Dekanat nicht möglich.
Bankverbindung:
Sparkasse Oder-Spree
Kontoinhaber: Stiftung EUV
IBAN: DE82170550503003003002
BIC: WELADED1LOS
Verwendungszweck: 10111 110001 und Matr.-Nr.
Verwendungszweck bitte unbedingt angeben!
Studium Schema
Der Studienverlaufsplan bietet Ihnen zwei Möglichkeiten für das Ablegen des Examens (Erste juristische Prüfung):
Integrierter Abschluss Bachelor of Laws
Mit dem in das Jurastudium integrierten Abschluss "Bachelor of Laws" lohnt sich das Studium in Frankfurt (Oder) für Sie noch mehr als ohnehin schon. Denn wenn Sie das Examen (Erste juristische Prüfung) nicht bestehen sollten, können Sie dennoch einen Bachelor und damit einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen.
Wenn Sie das Examen bestehen - wie hoffentlich die allermeisten unserer Studierenden -, erwerben Sie eine Zusatzqualifikation, die nicht jede*r zu bieten hat.
Der Bachelor of Laws ist kein Studiengang. Er ist ein zusätzlicher Abschluss innerhalb des Jurastudiums.
Nicht alle Universitäten in Deutschland vergeben auf diese Weise einen Jura-Bachelor.
Hinweis "Bachelor of Laws" (LL.B.)
Alle Jura-Studienanfänger*innen können die Bachelorleistungen schrittweise (spätestens bis zum 12. Fachsemester) erbringen und erhalten dann den begehrten Titel "Bachelor of Laws" (LL.B.).
Sie müssen bei uns in Frankfurt (Oder) Jura studieren und grundsätzlich alle Leistungen erbringen, die Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung sind.
Hinzu kommen die erfolgreich absolvierte Klausur im Europarecht und weitere 15 ECTS aus nichtjuristischen Veranstaltungen entweder an der Kulturwissenschaftlichen oder an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Bei den wirtschafts- oder kulturwissenschaftlichen Veranstaltungen reicht es aus, in einer Lehrveranstaltung einen Leistungsnachweis zu erwerben (6 ECTS) und drei weitere zweistündige Lehrveranstaltungen zu belegen (3 x 3 ECTS).
Der Wechsel von einer anderen Universität an die Viadrina in ein höheres Fachsemester des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem primären Ziel des Erwerbs des integrierten LL.B. ist bis zum 12. Fachsemester möglich. Die Juristische Fakultät kann aber nicht garantieren, dass Studierende den Bachelorabschluss nach der geltenden Prüfungsordnung und ggf. nach Anerkennung von Prüfungsleistungen des vorangegangenen Studiums noch in der vorgesehenen Zeit absolvieren können. Dies betrifft insbesondere die Anfertigung der Bachelorarbeit und den Besuch von Lehrveranstaltungen, für die eine vorherige elektronische Anmeldung erforderlich ist (insb. Zusatz- und Schlüsselqualifikationsveranstaltungen).
Nach erfolgter Immatrikulation ist ein Antrag auf Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen an den Prüfungsausschuss zu stellen. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei unserer Studienfachberatung.
Bewerbung & Einschreibung
Deutsche und Bewerber/innen mit deutschem Hochschulabschluss nehmen die Einschreibung online vom 1. Juni bis 15. September (für das Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (zum Sommersemester) vor:
https://viacampus.europa-uni.de
Reichen Sie danach folgende Unterlagen bis zum 20. September (für das Wintersemester) bzw. bis zum 20. März (zum Sommersemester) beim Zulassungsamt der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein:
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
- eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
- einen Krankenversicherungsnachweis*,
- einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
- ggf. Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
- ggf. eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
- einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
- eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.
Als beruflich Qualifizierte/r ohne Abitur reichen Sie bitte als Hochschulzugangsberechtigung folgende Unterlagen ein:
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusses der Sekundarstufe und
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der für das beabsichtigte Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und
- Arbeitszeugnisse zum Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (mindestens zwei Jahre)
Bitte bewerben Sie sich vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) bei uni-assist e.V. Berlin. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html
Deutsche und Bildungsinländer/innen schreiben sich für in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September (zum Wintersemester) bzw. 1. Dezember bis 15. März (zum Sommersemester) online unter https://viacampus.europa-uni.de/.
Anschließend senden Sie bis zum 20. September (zum Wintersemester) bzw. 20. März (zum Sommersemester) folgende Unterlagen an die Europa-Universität Viadrina:
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Einschreibung (nach Abschluss Ihrer Online-Immatrikulation auf viaCampus verfügbar),
- eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
- einen Bescheid des zuständigen Prüfungsausschusses über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester,
- 2. - 5. Fachsemester: Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Universität,
- ab 6. Fachsemester: Zwischenprüfungszeugnis und Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Universität und zuständiges Justizprüfungsamt),
- einen Krankenversicherungsnachweis*,
- einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag, Größe DIN A4, für die Zusendung des Studierendenausweises (Chipkarte) und Ihrer eingereichten Unterlagen,
- eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten deutschen Hochschule,
- Studienbescheinigungen deutscher Hochschulen, denen Ihre bisher absolvierten Fach- und Hochschulsemester zu entnehmen sind,
- einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages (z.B. Ausdruck der Online-Transaktion),
- eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem der vollständige Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und das Gültigkeitsdatum hervorgeht. Sie haben die Möglichkeit, alle weiteren Angaben zu schwärzen. Diese Ausweiskopie wird ausschließlich zu Identifikationszwecken verwendet und schützt gleichzeitig vor Identitätsdiebstahl.
*Hinweise zur studentischen Krankenversicherung
Für die Immatrikulation ist der Nachweis über den Versicherungsstatus – entweder gesetzlich versichert oder befreit von der gesetzlichen Versicherungspflicht – erforderlich. Dazu kontaktieren Sie eine gesetzliche Krankenkasse und lassen sich dort entweder versichern (z.B. studentisch) oder befreien, sodass Ihr Versicherungsstatus an die Europa-Universität elektronisch gemeldet werden kann. Die Chipkarte oder eine Papierbescheinigung genügen nicht.
Für die Meldung des Versicherungsstatus benötigen die Krankenkassen ggf. die Absendernummer der Europa-Universität: H0001747.
Studierende,
- ab 30 Jahren
- in Weiterbildungsstudiengängen
- die sich für eine Promotion einschreiben
- am College eingeschrieben werden
erhalten keinen Studierendentarif. Sie können sich freiwillig zum regulären Tarif versichern. Für diese Studierenden entfällt der elektronische Krankenversicherungsnachweis.
Hinweise für Ausländer/innen mit ausländischem Hochschulabschluss
Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) unter:
https://viacampus.europa-uni.de/
und senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (zum Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html
Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
Bitte bewerben Sie sich online in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli (zum Wintersemester) bzw. vom 1. Dezember bis 15. Januar (zum Sommersemester) unter:
https://viacampus.europa-uni.de/
und senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. bis zum 15. Januar (zum Sommersemester) an die Europa-Universität Viadrina. Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.europa-uni.de/de/internationales/Students/Incomings/Applying/Bachelor/index.html
Alle Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, müssen zusätzlich als beeidigte Übersetzung in Deutsch oder Englisch eingereicht werden.