Unterstützungsangebote und Beurlaubung

Auslandsaufenthalt mit Behinderung

Wir bemühen uns, Studierenden mit Behinderung einen Auslandsaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen zu ermöglichen. Wir beraten Sie gern bei der Wahl des Studienortes und unterstützen Sie bei der Vorbereitung, denn leider bieten nicht alle unsere Partneruniversitäten eine behindertengerechte Ausstattung.

Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung lässt sich in der Regel besser mit einem Studium im europäischen Ausland vereinbaren. Hier erhalten Sie einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss, der für besondere Bedürfnisse, z.B. in Form von behindertengerechten Wohnungen, Betreuungspersonen usw. aufgestockt werden kann. Dieser muss spätestens drei Monate vor Ihrem Auslandsaufenthalt beantragt werden, sprechen Sie uns einfach an!

Bitte beachten Sie, dass Sie generell für die Vorbereitung eines Auslandsemesters mit Behinderung mehr Zeit einplanen sollten.

Weitere Informationen zum Auslandsstudium mit Behinderung finden Sie auch auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks zu Studium und Behinderung.

Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+.

Pauschale Förderung

Ab dem Projektjahr 2021 fördert der DAAD Studierende mit einem GdB von wenigstens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, jedoch müssen wir Bescheid wissen. Also sprechen Sie uns bitte direkt darauf an! Der monatliche Zuschuss beträgt pauschal 250€.

Realkostenantrag

Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, einen Realkostenantrag zu stellen, ebenfalls für Studierende mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, die maximale Fördersumme beträgt 15.000€ pro Semester und pro Mobilität. Die Antragssumme wird entsprechend Ihrer Bedürfnisse berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt.

Hierbei können nur Mehrkosten berücksichtigt werden, die

  1. Nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
  2. Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.

Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein und geben Sie uns unbedingt persönlich Bescheid!

Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden. Der DAAD prüft den Antrag und behält sich vor, die Antragssumme entsprechend zu kürzen.

Mehr Informationen zur DAAD-Sonderförderung

Auslandsstudium mit Kind

Selbstverständlich können Sie auch als Eltern ein oder zwei Semester im Ausland studieren. Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten wird Sie dabei unterstützen und bei der Wahl des Studienortes beraten, um eine Universität mit passender Infrastruktur zu finden. Nicht alle unsere Partnerhochschulen sind gleichermaßen auf Studierende mit Kindern eingestellt. Grundsätzlich ist es jedoch überall möglich, ein Auslandssemester mit Kindern zu absolvieren. An manchen Universitäten ist das einfacher als an anderen und wir empfehlen Ihnen, die Sprechzeiten der Abteilung für Internationales zu nutzen, um eine geeignete Partneruniversität zu finden.

Es ist einfacher, finanzielle Unterstützung für ein Austauschsemester innerhalb Europas zu bekommen. Hier erhalten Sie im Rahmen unserer EU-Austauschprogramme ein Stipendium. Dieses kann für weitere Familienmitglieder aufgestockt werden, muss aber mindestens drei Monate vor Ihrem Auslandsaufenthalt beantragt werden.

Sie können hierzu Abteilung für Internationales kontaktieren und sich auch bei der Familienbeauftragten der Viadrina Rat holen.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Vorbereitung eines Auslandsemesters generell mehr Zeit einplanen müssen als Ihre kinderlosen Mitstudierenden. Da nur einmal im Jahr im Wintersemester eine Auswahl für das Auslandsstudium stattfindet, wäre ein Planungszeitraum von ein bis anderthalb Jahren hilfreich.

Nützliche Informationen auf studieren-mit-kind.org

Wer im Rahmen des Erasmus+ Programms ein Auslandssemester mit Kind absolviert, kann zusätzlich einen Antrag auf weitere Förderung stellen.

Seit dem akademischen Jahr 2014/15 hat der DAAD (Erasmus+ Leitfaden, Stand 22. Juli 2014) folgendes festgelegt:

„Projektträger zahlen an die Geförderten die festgesetzte monatliche „reguläre“ Erasmus+ Förderung je Ländergruppe (…), darüber hinaus können für die oben beschriebene Zielgruppe zusätzlich monatlich (begrenzt auf den Ländergruppenhöchstsatz) als Pauschale gewährt werden":

200 Euro unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Um die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium mit Kind zu verbessern, erhalten alle neugeborene Kinder von Studierenden der Europa-Universität Viadrina ab dem Wintersemester 2010/11 einen Willkommensgruß in Höhe von einmalig 100 Euro. Die Zahlung erfolgt jeweils zur Hälfte durch das Studentenwerk Frankfurt (Oder) und den AStA der Viadrina.

Neben der ERASMUS+ Förderung gibt es weitere Möglichkeiten, sich um Stipendien zu bewerben:

OLS-Sprachunterstützung

Die Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm Online Language Support (OLS) steht über die Plattform EU Academy für Studierende, die mit Erasmus+ ins Ausland gehen, zur Verfügung. Sie können freiwillig einen OLS-Sprachtest und Kurs vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt online absolvieren und Ihre Kenntnisse in beliebig vielen Sprachen testen und so viele Kurse wie Sie mögen besuchen.

Die Online-Sprachunterstützung ist in allen europäischen Amtssprachen verfügbar: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Irisch-Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Außerdem wird die Online-Sprachunterstützung auch für die Amtssprachen der Programmländer von Erasmus+ und dem Europäischem Solidaritätskorps bereitgestellt werden: Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch.

Über folgenden Link können Sie direkt loslegen. Da das System nicht ganz selbsterklärend ist finden Sie hier eine Anleitung. Bei allen Fragen und technischen Schwierigkeiten steht das Help-Center der Europäischen Kommission zur Verfügung.

OLS_Bild

Urlaubssemester während eines Auslandsaufenthaltes

Kann ich mich während meines Auslandsaufenthaltes an der Viadrina beurlauben lassen?

Ja, Sie können ein Urlaubssemester beantragen. Während eines Urlaubssemesters bleibt Ihr Studienplatz an der Viadrina erhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen an der Viadrina teilzunehmen.

Werden mir die im Ausland absolvierten Kurse nach Absprache trotz Urlaubssemester anerkannt?

Wenn Sie während des Auslandsstudiums beurlaubt waren und an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät,
oder Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht studieren, können die im Ausland erbrachten Leistungen nicht an der Viadrina anerkannt werden. Für Studierende aller anderen Studiengänge der Kulturwissenschaftlichen oder Juristischen Fakultät werden Leistungen trotz Urlaubssemester anerkannt.

Kann ich mich unabhängig vom Urlaubssemester vom Semesterticket befreien lassen?

Ja, egal welcher Fakultät Sie zugehören, wenn Sie mindestens drei bis vier Monate zusammenhängend im Ausland sind, ist die Befreiung vom Semesterticket unabhängig von der Beurlaubung möglich!

Muss ich mich an der Viadrina zurückmelden, auch wenn ich ein Urlaubssemester beantrage?

Ja! Egal, ob Sie ein Urlaubssemester beantragen oder nicht: Sie müssen an der Viadrina immatrikuliert bleiben.

Kann ich das Urlaubssemester im Nachhinein zurückziehen?

Ja. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Kurse im Ausland absolvieren werden bzw. bestehen, ist dies eine Option. Sie können das Urlaubssemester dann vor dessen Ablauf zurückziehen. Über die Fristen informiert Sie das Immatrikulationsamt (meist etwa Monat vor Ende des Urlaubssemesters).

Wie befreie ich mich vom Semesterticket?

Die Befreiung vom Semesterticket ist mit und ohne Beurlaubung möglich:

Mit Beurlaubung:

Bitte reichen Sie während der Rückmeldefrist den Antrag auf Beurlaubung beim Immatrikulationsamt ein. Der Antrag muss von uns bestätigt werden. Kommen Sie dafür bitte in unsere Sprechstunde oder - falls Sie außerhalb der Sprechzeiten kommen - in das Büro unserer studentischen Hilfskräfte (AM 207). Anträge und Fristen für die Beurlaubung finden Sie auf der Webseite des Immatrikulationsamtes. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, sehen Sie im viaCampus den reduzierten Semesterbeitrag.

Ohne Beurlaubung:

Bitte reichen Sie während der Rückmeldefrist, eine Bestätigung/ Nachweis über die Länge Ihres Auslandsaufenthaltes beim Immatrikulationsamt ein mit einem formlosen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, sehen Sie im viaCampus den reduzierten Semesterbeitrag.