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Incentives

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Beantragung, Vergabe und Verwaltung der Incentives, die für die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln zu Forschungszwecken vergeben werden.


Alle Regeln zu den Incentives finden Sie in der vom Präsidium beschlossenen Richtlinie:

Bitte beachten Sie für die Antragstellung die folgende Umsetzungshandreichung:


Antragstellung

WICHTIG: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über Formcycle. Sie finden das Antragsformular unter folgendem Link:


https://forms.europa-uni.de/form/alias/EUV/Incentives-Antrag/


Sie können sich mit Ihren regulären Active-Directory-Daten (Viadrina-Account) in das System einloggen. Bitte nutzen Sie hierfür nur personalisierte Accounts, keine Funktionsadressen. 

Die Leitung des Referats, Dr. Petra Kuhnau (kuhnau@europa-uni.de), steht Ihnen gern für alle Rückfragen zur Verfügung und berät Sie zur Antragstellung. 

Bitte beachten Sie: Falls Sie als Projektverantwortliche*r einen Antrag auf Zulagen für wissenschaftliches oder nicht-wissenschaftliches Personal aus dem Unterstützungsfonds stellen möchten, stellen Sie bitte keinen Antrag über Formcycle, sondern kontaktieren direkt das Dezernat 2 (d2@europa-uni.de). 

Die Antragsfristen sind jeweils der 1. April und der 1. Oktober eines Jahres.

Ein Antrag kann bis zu neun Monate nach Bewilligung eines Drittmittelprojekts (Datum des Bewilligungsbescheids) eingereicht werden. 

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