Antidiskriminierung
Bundesweite Erhebungen und Studien verdeutlichen, dass Diskriminierung an Hochschulen zur Alltagserfahrung von Studierenden und Beschäftigten gehört. Neben geschlechtsbezogener Diskriminierung (insbesondere sexualisierte Belästigung) sind Menschen weiteren Diskriminierungsformen ausgesetzt. Beispielsweise werden sie auf Grund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters, einer Behinderung, ihrer Religion und/oder sozialen Herkunft diskriminiert und können hierbei auch gleichzeitig Mehrfachdiskriminierungen erfahren.
Auch an der Viadrina wurde im Jahr 2020 im Rahmen des Diversity Audits eine Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen von Studierenden durchgeführt. Sie hat verdeutlicht, dass Studierende insbesondere aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und Geschlechtszugehörigkeit Diskriminierung ausgesetzt sind.
Die Stabstelle Diversitymanagement und die Abteilung Chancengleichheit arbeiten deshalb eng zusammen, um zum einen den Ausbau von Strukturen zum Umgang mit Diskriminierungsfällen und zum anderen den Abbau struktureller, institutioneller und individueller Diskriminierung zu gewährleisten.
Eine zentrale Maßnahme, die durch die Verabschiedung der Satzung zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung umgesetzt wurde, ist die Einrichtung der Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung.
Die Stabsstelle Diversitymanagement und die Abteilung Chancengleichheit arbeiten an geeigneten Maßnahmen, um die Sensibilität und Kompetenz im Umgang mit Unterschiedlichkeit zu verbessern.
So werden bspw. Workshops zu den Themenbereichen Diversität und Diskriminierungsschutz konzipiert und durchgeführt. Auch wird Beratung für wissenschaftliche und Verwaltungsbereiche zum Umgang mit Vielfalt angeboten.