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Beraten - Qualifizieren - Informieren

Arbeiten im Studienland

Ein Studium in Deutschland ist für viele international Studierende eine finanzielle Herausforderung. Um diese Herausforderungen möglichst gut zu meistern, Einblicke in die Praxis zu erhalten und den Erfahrungsschatz zu erweitern, können erste berufliche Schritte helfen. Welche Details bei der Arbeitssuche hilfreich sind und worauf Sie beim Berufseinstieg achten sollten, stellen wir Ihnen hier vor.

Rechtliches - Arbeiten neben dem Studium

International Studierende aus Ländern der Europäischen Union und EFTA-Staaten*
Als Studierende der Europäischen Union und EFTA-Staaten sind Sie mit Studierenden in Deutschland gleichgestellt und können 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten ohne eine Zustimmung einer zentralen Behörde zu benötigen. Sobald Sie diese Stundenanzahl überschreiten, müssen von Ihnen Beiträge an die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. 
*EFTA-Staaten: Fürstentum Lichtenstein, Island, Norwegen und Schweiz

International Studierende aus Nicht-EU-Ländern (Ausgenommen EFTA-Staaten)
Sie haben die Möglichkeit 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr zu arbeiten. Sollten Sie darüber hinaus mehr Tage arbeiten wollen, benötigen Sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Ob eine Genehmigung erfolgen kann, hängt von der Arbeitsmarktsituation der jeweiligen Region ab, in der Sie arbeiten möchten.
Eine Ausnahme bildet hierbei die Arbeit als Studentische oder Wissenschaftliche Hilfskraft. In diesem Fall kann die 120-Tage-Regelung üblicherweise überschritten werden. Dennoch müssen Sie die Ausländerbehörde informieren. 
Die Arbeitsaufnahme in Form von Selbstständigkeit oder freiberuflichem Arbeiten ist leider nicht möglich. Auch für den Fall, dass Sie an einem Sprachkurs oder Studienkolleg teilnehmen, wird eine Arbeitsaufnahme häufig nur innerhalb der vorlesungsfreien Zeit oder der Freizeit genehmigt.  
Bitte beachten Sie die arbeitsrechtlichen Bedingungen für international Studierende. 

  • Praktika
    Auch wenn Sie ein Praktikum in Deutschland absolvieren, das ggfls. nicht vergütet wird, zählen diese Tage als Arbeitstage und werden von den 120 Tagen abgezogen. Sollten Sie für das Praktikum die 120 Tage überschreiten, so melden Sie sich vor Ablauf der 120 Tage bei der  Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit, um eine Genehmigung zu erbitten.  
  • Pflichtpraktika
    Möchten Sie ein Pflichtpraktikum (Praktika, die in Ihrer Studienordnung vorgeschrieben sind) absolvieren, so benötigen Sie dafür keine Genehmigung der Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit. Auch die Regelung der 120 Arbeitstage bleibt unberühert.  

Vertiefende Informationen des DAAD zur Arbeitsaufnahme für international Studierende (PDF)

Rechtliches - Arbeiten nach dem Studium für Studierende aus Drittstaaten

Als Absolvent*in einer deutschen Hochschule aus einem Drittstaat können Sie bei der Ausländerbehörde unter bestimmten Voraussetzungen zunächst eine Aufenthalterlaubnis für die Jobsuche für eine Dauer von bis zu 18 Monaten  beantragen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie die Sicherung Ihres Lebensunterhalts sowie eine Krankenversicherung nachweisen und Ihre ernsthaften Bemühungen nach einer Arbeitsplatzsuche in Ihrem Berufsfeld glaubhaft machen. 

Wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, der Ihrer Qualifikation entspricht können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung oder eine Blau Karte EU erhalten. 

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Websiten der Bundesregierung oder des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

  • Blaue Karte EU
    Die Blaue Karte der Europäischen Union ermöglicht Hochschulabsolventinnen und -absolventen einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Welche Voraussetzungen notwendig sind und welche Vorteile die Blaue Karte EU ermöglicht, wird auf den Seiten des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge näher beschrieben.

Weitere Informationen zur Blauen Karte EU in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Link)

Ansprechpartner und Institutionen

Folgende Institutionen unterstützen Sie gern bei Ihren Fragen:

Ausländerbehörde Frankfurt (Oder)

Logenstraße 7
15230 Frankfurt (Oder)
Vor dem Studium: Aufenthaltserlaubnis für Studierende
Nach dem Studium: Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
>> Amt für Ordnung und Sicherheit Frankfurt (Oder) >>

Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder)
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt Oder
 >> Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) >>

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Paul-Feldner-Straße 8
15230 Frankfurt (Oder)
>> Studentenhaus Frankfurt (Oder) >>

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) in Berlin
Markgrafenstraße 37
10117 Berlin
>> Deutscher Akademischer Austauschdienst >>