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Zentrum für Lehre und Lernen

Lehrende Wintersemester 2021/22

Wir informieren Sie über die aktuellen Vorgaben und Pflichten sowie Sicherheits­vorkehrungen für die (Präsenz-) Lehre im Wintersemester 2021/22 und möchten Ihnen eine Hilfestellung zur Organisation und Durchführung Ihrer Lehrveranstaltung geben. Sie erhalten hier Informationen zu folgenden Fragen:

 

 

1.     Wie werden Studierende über die Lehrform Ihrer Lehrveranstaltung informiert?

Im Wintersemester 2021/22 benötigen Studierende Informationen darüber, ob eine Lehrveranstaltung

  1. online synchron,
  2. online asynchron,
  3. in Präsenz,
  4. als Blended Learning (Online mit einzelnen Präsenzterminen) oder
  5. als Hybrid-Lehre (Präsenz mit Streaming/Video-Konferenz)

stattfindet.

Bitte informieren Sie die Studierenden deshalb über Ihre Moodle-Kurse über die Lehrform. Hierzu ist es erforderlich, den Moodle-Kurs „sichtbar“ zu schalten, so dass Studierende diesen in der Kurssuche finden können. Sie können dann in den Kurseinstellungen unter „Kursbeschreibung“ die Angabe zur Lehrform ergänzen (Erklärvideo Begrüßungstext hinzufügen). Diese Kursbeschreibung ist auch für Personen zugänglich, die nicht als Teilnehmende eingeschrieben sind. Um zu verhindern, dass eingeschriebene Studierende bereits Zugriff auf (möglicherweise noch nicht aktualisierte) Inhalte erhalten, können Sie (einzelne) Inhalte unsichtbar schalten.

2.    Welche besonderen Regeln zur Pandemieprävention müssen Lehrende und Studierende in der Präsenzlehre beachten?

In der Präsenzlehre und auf dem Campus der Viadrina müssen die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden:

  • 1,5 Meter Abstand halten: Bitte halten Sie selbst mindestens 1,5 Meter Abstand ein und achten Sie darauf, dass auch die Studierenden in Ihrer Lehrveranstaltung den Mindestabstand einhalten (siehe auch Punkt 3 auf dieser Seite). Bitte achten Sie auch beim Einsatz von interaktiven Lehrmethoden (z.B. Kleingruppenarbeit etc.) stets darauf, dass der Abstand eingehalten wird.
  • Mund-Nase-Bedeckung tragen: In allen Räumen und Gebäuden der Viadrina gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Beschilderungen. (Personen mit gesundheitlichen Vorbelastungen können von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung befreit sein und haben in diesem Fall einen entsprechenden ärztlichen Nachweis.)
    Wichtige Aktualisierung vom 16.11.2020: Mit Inkrafttreten der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am festen Sitzplatz während der Lehrveranstaltung.Gemäß § 19 Abs. 2 können folgende Ausnahmen gemacht werden:  
  • Lehrende sind von der Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung während der Lehrveranstaltung befreit, sofern es auf das klar artikulierte gesprochene Wort besonders ankommt. Dies gilt insbesondere für Vorlesungen und Veranstaltungen mit Vorlesungscharakter, die in der Regel in Hörsälen stattfinden. Eine weitere Ausnahme sind hybride Veranstaltungen, die aufgezeichnet werden.
  • Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten darüber hinaus für Prüfende und Prüflinge in mündlichen Prüfungen (einschließlich Disputationen).
  • In Sprachkursen dürfen Lehrende und Lernende auf das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung verzichten.
  • Hände waschen: Waschen Sie regelmäßig und gründlich (mindestens 20 Sekunden lang) die Hände mit Seife. Handdesinfektionsmittel stehen zusätzlich in den Toilettenräumen sowie in Eingangsbereichen der Viadrina-Gebäude zur Verfügung.
  • Regelmäßig lüften: Die Lüftungsanlagen in den Gebäuden und (Lehr-)Räumen der Viadrina werden nach den aktuellen Infektionsschutzstandards betrieben. Regelmäßiges (Stoß-)Lüften erhöht die Luftqualität und senkt das Infektionsrisiko (siehe auch Punkt 3 auf dieser Seite).
  • Bei Krankheit zu Hause bleiben: Auch für Studierende gilt, dass sie bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben und ihren Hausarzt kontaktieren sollen. Sowohl im Falle einer Infektion als auch bei vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne sowie bei typischen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen nicht gestattet. Bitte weisen auch Sie die Studierenden darauf hin.

Informationen zum richtigen Verhalten bei Krankheitssymptomen und bei Corona-Verdachtsfällen finden Sie und die Studierenden auf der zentralen Corona-Informationswebsite: www.europa-uni.de/coronainfo sowie unter Punkt 6 auf dieser Seite.

Zur Durchsetzung dieser besonderen Verhaltenspflichten wird die für eine Lehrveranstaltung verantwortliche Lehrperson (auch studentische Tutor*innen) für die Dauer des einzelnen Präsenztermins der Lehrveranstaltung als Beauftragte der Präsidentin zur Einhaltung der Hausordnung bestellt. Ausführliche Informationen und Hinweise dazu finden Sie in der Handreichung zur Hausordnung für Lehrende und Tutor*innen

3.     Pflicht zur Gewährleistung der Teilnahmebegrenzungen und zur Lüftung der Lehrräume

Für jeden Lehrveranstaltungsraum ist eine maximale Personenanzahl definiert, die der Einhaltung der Abstandsregelung dient und nicht überschritten werden darf. Die für einen Lehrraum / Hörsaal definierte Personenhöchstgrenze ist jeweils in viaCampus hinterlegt sowie von außen sichtbar am Lehrraum angebracht. Diese Zahl ist in der Regel einschließlich der Lehrperson(en) zu verstehen (Ausnahmen: Hörsäle in GD und Audimax).

Daher gilt für Präsenzlehrveranstaltungen eine Teilnehmendenbeschränkung für den jeweiligen Raum entsprechend der definierten Personenhöchstgrenze. Eine Teilnahme an Präsenzlehre ist deshalb nur bis zum Erreichen der für einen Raum definierten Personenhöchstgrenze möglich (zur Nachverfolgung siehe Punkt 4, zum Anmeldeverfahren siehe Punkt 5 auf dieser Seite).

Die Lehrräume sind so hergerichtet, dass die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gewährleistet werden kann, d.h.:

  • in Seminarräumen: Stühle und Tische sind so platziert, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, und es stehen entsprechend der Personen­höchst­grenze abgezählte Stühle/Sitzmöglichkeiten zur Verfügung. Bitte räumen Sie die Lehrräume nicht um!
  • in Hörsälen: Plätze, die unter Einhaltung des nötigen Abstands besetzt werden können, sind mit einer sichtbaren Markierung versehen.

Sofern für Ihre Lehrveranstaltung besondere Anforderungen an den jeweiligen Veranstaltungsraum (z.B. Bestuhlung) bestehen, wenden Sie sich im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitung rechtzeitig zur Abstimmung an Dezernat IV (d4@europa-uni.de).

Die Lehrveranstaltungsräume sind grundsätzlich während der Vorlesungszeit geöffnet.

Als Lehrende*r sind Sie verpflichtet, spätestens nach 90 Minuten einer Lehrveranstaltung (z.B. in der Pause) sowie nach Ende Ihrer Lehrveranstaltung für etwa 5 Minuten die Fenster zu öffnen, um ein Stoßlüften zu ermöglichen. In Lehrräumen, in denen ein Stoßlüften nicht erforderlich ist, sind entsprechende Hinweise angebracht worden.

Achten Sie darauf, dass nach Ende Ihrer Lehrveranstaltung alle Teilnehmenden den Lehrraum verlassen und öffnen Sie für etwa 5 Minuten die Fenster, um ein Stoßlüften zu ermöglichen.

4. Pflicht zur Dokumentation der Anwesenheit in Präsenzlehrveranstaltungen

Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind Sie als Lehrende/r verpflichtet, für jeden einzelnen Präsenztermin Ihrer Lehrveranstaltung die Anwesenheit zu dokumentieren.

Dies erfolgt durch eine gewöhnliche Anwesenheitsliste, in der die Namen der teilnehmenden Studierenden erfasst werden und das Datum der Präsenzsitzung vermerkt ist. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anwesenheitsliste vier Wochen aufbewahren müssen, bevor Sie sie vernichten. Hier finden Sie eine Vorlage für die Anwesenheitsliste

5. Anmeldeverfahren für Präsenzlehrveranstaltungen /-termine

Um zu gewährleisten, dass die Personenhöchstgrenzen für einen Lehrraum nicht überschritten werden, sollten Sie als Lehrperson für das WiSe 2021/22 – neben der Anmeldung zur Lehrveranstaltung als solche (Eintragung im moodle-Kurs) –  noch ein davon entkoppeltes Verfahren der Anmeldung zu den Präsenzterminen einrichten. Hier ist zu unterscheiden:

  • Für diejenigen Lehrveranstaltungen (vor allem an der Juristischen und Wirtschafts­wissen­schaftlichen Fakultät), die einer festen Kohorte zugeordnet sind, wird die Anmeldung durch die Fakultät für die gesamte Kohorte organisiert. Sie bekommen von Ihrer Fakultät dazu noch Hinweise; insbesondere erhalten Sie die Liste der angemeldeten Studierenden.
  • Für diejenigen Lehrveranstaltungen, die außerhalb solcher Kohorten-Organisationen stattfinden, können Sie die Anmeldung zur Präsenzlehre z.B. über moodle organisieren. Sie können die Studierenden auffordern, sie für alle Präsenztermine insgesamt oder für jeden einzelnen Präsenztermin jeweils getrennt verbindlich vorzunehmen. Hierfür eignet sich z.B. die moodle-Aktivität „Terminplaner“ (dort können Sie eine Höchstzahl von Teilnehmenden definieren, eine Warteliste einrichten und die Studierenden in Gruppen einordnen). Eine Anleitung für die Einrichtung des Terminplaners finden Sie hier

6. Umgang mit Krankheits- und Verdachtsfällen bei Studierenden

Auch für Studierende gilt, dass sie bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben und ihren Hausarzt kontaktieren sollen.

Im Falle einer Infektion, bei vom Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne sowie bei typischen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen nicht gestattet. Bitte verweisen Sie Ihre Studierenden auf ausführliche Informationen zum richtigen Verhalten bei Krankheitssymptomen und bei Verdachtsfällen auf die zentrale Corona-Informationswebsite für Studierende.

Wenn Studierende aufgrund von Krankheit, angeordneter Quarantäne oder einem Corona-Verdacht einzelne Präsenztermine verpassen müssen, sollten sie möglichst keine Nachteile für ihren weiteren Studienverlauf und -erfolg fürchten müssen. Beraten Sie betroffene Studierende darin, wie sie verpasste Lehrinhalte nachholen und ggf. Studienleistungen in Ihrer Lehr­veranstaltung ausgleichen können.

Soweit Anwesenheitspflichten bestehen (z.B. Sprachkurse), müssen Sie für Studierende, die aufgrund der Pandemiesituation Präsenztermine nicht wahrnehmen können, eine Möglichkeit zum Ausgleich des Präsenztermins (z.B. durch zusätzliche Hausaufgaben) anbieten. 

7. Informationen zur hybriden Lehre

Vorlesungsübertragungen bzw. -aufzeichnungen sind an der Viadrina nur in einigen Räumen (insbesondere GD-Hörsälen) möglich (höchstens drei Übertragungen oder Aufzeichnungen gleichzeitig). Die Frist zur Anmeldung hierfür ist bereits abgelaufen; Sie können sich bei entsprechenden Bedarfen aber auch jetzt noch jederzeit an multimedia-support@europa-uni.de wenden.

Darüber hinaus können Sie selbst mit Hilfe Ihres Laptops und der in den Veranstaltungs­räumen verfügbaren Monitore – sowie ggfs. zusätzlicher Aufnahme- und Audiotechnik – Video- und Webkonferenzen in der Präsenzlehre einsetzen. Beachten Sie hierfür die Handreichung zu Video­konferenzsystemen in der hybriden Lehre vom 7.10.2020  sowie die Handreichung zur Verwendung vom Live-Stream mit eigenem Laptop. Aktuell wird mobile Technik angeschafft, auf die im Einzelfall ebenfalls zurückgegriffen werden kann.

8. Weitere Corona-Informationen und Ihre Ansprech- und Kontaktpersonen

Hier finden Sie die Pandemieverordnung für Brandenburg.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Regelungen und Bestimmungen an der Viadrina im Kontext der Pandemieprävention finden Sie auf der zentralen Website: www.europa-uni.de/coronainfo

  • Bei allen Fragen rund um das Coronavirus an der Viadrina wenden Sie sich bitte an das Präventionsteam unter der E-Mail-Adresse: praevention@europa-uni.de  
  • Für Unterstützung in Fällen, in denen Personen sich weigern, die besonderen Verhaltenspflichten sowie die ausgesprochenen Maßnahmen zu befolgen, kontaktieren Sie den Wachschutz unter: +49 (0) 335 5534 4276 / E-Mail: wache@europa-uni.de
  • In besonderen Ausnahme- und Eskalationssituationen sowie in Fällen, in denen weitergehende Maßnahmen zur Durchsetzung der besonderen Verhaltenspflichten erforderlich erscheinen, wenden Sie sich an die Präsidentin und/oder den Kanzler:

Außerhalb der üblichen Bürozeiten kontaktieren Sie bitte den Wachschutz, bei dem die Handynummern von Präsidentin und Kanzler hinterlegt sind.

In der detaillierten Handreichung zur Hausordnung für Lehrende und Tutor*innen finden Sie Informationen dazu, wie Sie sich korrekt verhalten und an wen Sie sich wenden können, um die besonderen Verhaltenspflichten zur Pandemieprävention im Konfliktfall durchzusetzen.


In allen Fragen zum Umgang mit technischen Tools und deren Einsatz in der Lehre können Sie sich an online-lehre@europa-uni.de wenden.

9. Unter welchen Voraussetzungen darf Zoom in der Lehre verwendet werden?

  • Der Einsatz von Zoom in der Lehre ist ausschließlich dann zulässig, wenn andere zur Verfügung stehende Lösungen nachweisbar die Online-Lehre nicht absichern. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn

(1) die Zahl der Teilnehmenden nicht betriebssicher im Rahmen der Nutzung von BigBlueButton (BBB) abgedeckt wird (ab 50 Teilnehmende) oder

(2) Funktionalitäten für die Lehre erforderlich sind, die nur Zoom bereitstellt (z.B. Verwendung von animierten Inhalten in Präsentationen).

  • Ist dies der Fall, dann rechtfertigt der öffentlich-rechtliche Zweck den Einsatz von Zoom. Sie brauchen für die Verwendung von Zoom in diesem Fall vorab keine gesonderte Erlaubnis.
  • Die Studierenden müssen vor oder spätestens zu Beginn der Nutzung von Zoom darüber informiert werden, dass die Datenschutzbedingungen der Firma Zoom gelten. Sie haben das Recht auf Einsicht in die gespeicherten Daten und deren Weiterverwendungszwecke. Zudem können die Studierenden dem Einsatz von Zoom für die Lehrveranstaltung widersprechen (Art. 21  DSGVO).
  • Zur Information der Studierenden muss auf der Kursseite in Moodle gut sichtbar ein Verweis auf die Datenschutzerläuterung zu Zoom für Studierende auf der Internetseite der Viadrina eingefügt werden. Auch muss in der ersten Sitzung auf diese Erläuterung hingewiesen werden. Sofern Studierende Einsicht in die Datennutzung durch Zoom nehmen möchten, werden sie durch den Datenschutzbeauftragten der Viadrina dabei unterstützt (datenschutz@europa-uni.de).
  • Eine Vorlage für die Hinweise für Studierende finden Sie hier in Form einer Powerpoint-Folie.
  • Die Einholung des schriftlichen Einverständnisses der Studierenden zur Nutzung von Zoom ist bei diesem Vorgehen nicht notwendig.
  • Sollte eine der obengenannten Bedingungen bei Ihnen zutreffen, reichen Sie mit der Abrechnung der Lizenz-Gebühr bei Dezernat III eine schriftliche Begründung über die Notwendigkeit der Nutzung von Zoom ein. Falls im Rahmen von Lehrveranstaltungen Widerspruch gegen die Nutzung von Zoom eingelegt wird, so wird die Hochschulleitung Sie auffordern, die Begründung für die Nutzung von Zoom im Detail darzulegen.
  • Wie im vergangenen Sommersemester erwerben Sie die Lizenzen für Ihren Bereich privat und lassen sich die Auslagen aus der Kostenstelle Ihres Bereiches erstatten. Die Viadrina bemüht sich weiterhin um eine zeitnahe Klärung aller relevanten Fragen mit der Landesdatenschutzbeauftragten, in der Hoffnung, Ihnen dann eine dauerhafte Lösung anbieten zu können.
  • Bitte beachten Sie, dass bei Konferenzen, Veranstaltungen und Arbeitsgruppentreffen in der Forschung andere Regeln gelten. Diese können Sie hier nachlesen.