Prof. Dr. Ann-Marie Kaulbach zur Professorin für Bürgerliches Recht und Digitalisierung ernannt

Prof. Dr. Ann-Marie Kaulbach ist ab 1. Juni 2023 Viadrina-Professorin für Bürgerliches Recht und Digitalisierung – ihr Traumberuf, wie die Juristin sagt. Ihr liegt die Lehre dabei genauso am Herzen wie das Forschungsfeld der Digitalisierung im Bürgerlichen Recht.

„Es gibt nichts Anderes, das ich lieber machen möchte in meinem Berufsleben, als Universitätsprofessorin für Recht zu sein“, sagte Prof. Dr. Ann-Marie Kaulbach kurz nach ihrer Ernennung durch Viadrina-Präsident Prof. Dr. Eduard Mühle. Zur Erklärung schob sie hinterher: „Ich liebe beide Seiten dieser Arbeit so sehr.“

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Frisch ernannt: Prof. Dr. Ann-Marie Kaulbach mit Viadrina-Präsident Prof. Dr. Eduard Mühle (rechts) und dem Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Ulrich Häde.


Eine dieser Seiten ist die Lehre, die die Juristin seit vielen Jahren nicht nur als Studentin erlebt hat und als Dozentin ausübt, sondern auch als Wissenschaftlerin untersucht und weiterentwickelt. Nach ihrem Studium in Bonn und einem Referendariat am dortigen Landgericht leitete Ann-Marie Kaulbach ab 2014 das Kompetenzzentrum für juristisches Lernen und Lehren an der Universität zu Köln als Geschäftsführerin, wo sie juristische und didaktische Fragen verknüpfte und – lange bevor die Corona-Pandemie viele Hochschullehrende dazu zwang – digitale Formate ausprobierte. Egal ob in der Online-Arbeitsgemeinschaft, der aufgezeichneten Vorlesung oder einem eigens produzierten Lehrvideo, ihr Credo lautet: „Gute Lehre ist immer auch Diversitymanagement.“ Es gehe dabei nicht, wie von manchem vermutet, darum, den Stoff so einfach zu machen, bis es auch der oder die Letzte verstanden habe. Vielmehr bestehe der Reiz für sie darin, immer wieder neue Zugänge zu schaffen und Zugangshindernisse abzubauen. „Es gibt Studierende, die auch ohne uns alles verstehen und lernen. Für mich ist die Frage interessant, wie viele von den anderen ich durch die passenden Formate und Zugänge ansprechen kann“, beschreibt Ann-Marie Kaulbach ihren Antrieb. Dafür betreibt sie unter anderem ihren eigenen YouTube-Kanal „Das BGB in zehn Minuten“.

Die zweite Seite der Arbeit als Professorin ist die Forschung in einem Bereich, der so neu ist, dass er bisher noch kaum zu erfassende Möglichkeiten bietet: Fragen der Digitalisierung im Bürgerlichen Recht. Für ihre Habilitation hat sich Ann-Marie Kaulbach mit der Vertragsgestaltung in Zeiten der Digitalisierung beschäftigt. „Die Digitalisierung der Gesellschaft stellt uns vor neue Herausforderungen, die wir vielfach mit den tradierten juristischen Methoden bearbeiten können“, beschreibt sie ihren Zugang. Reizvoll sei daran, dass neue Phänomene ganz grundständige, essenzielle Fragen berühren. „Wenn Computersysteme beim Vertragsschluss autonom entscheiden, stellt sich die Frage: Was ist dabei die Willenserklärung?“, gibt sie ein Beispiel. Zudem komme ihr die Breite der möglichen Problemstellungen entgegen: „Die Themen verlaufen oft quer zu den traditionellen Fachschubladen, in denen ich mich ohnehin nicht immer wohlgefühlt habe.“

Beim ersten Kennenlernen der Viadrina habe sie erfreut festgestellt, dass sowohl die Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern innerhalb der juristischen Fakultät und darüber hinaus auch die Weiterentwicklung der Lehre eine große Rolle spiele. „Das ist keinesfalls selbstverständlich und freut mich sehr“, sagt sie.

Text und Foto: Frauke Adesiyan

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