Prof. Dr. Erol Pohlreich zum Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Nebengebiete ernannt

Prof. Dr. Erol Pohlreich ist seit dem 1. April 2023 Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Nebengebiete an der Juristischen Fakultät der Viadrina. Der Jurist beschäftigt sich intensiv mit Menschenrechtsfragen, vor allem im Bereich des Strafrechts, und nimmt dabei auch die europarechtliche Perspektive ein. Nach seiner letzten Station in Hannover zeigt er sich von Frankfurt – auch dank eines eindrucksvollen Büro-Ausblicks – positiv überrascht.

Zwei Jahre lang hat Prof. Dr. Erol Pohlreich nach seinem Referendariat am Bundesverfassungsgericht gearbeitet und dort vor allem Beschwerden von Gefangenen und Untergebrachten bearbeitet. „Das hat mich nachhaltig geprägt“, sagt der Jurist. Einige der Beschwerdeführenden beriefen sich auf Aufsätze von Erol Pohlreich, die er bereits vor seinen Jahren in Karlsruhe verfasst hatte – eine frühe Erfahrung für ihn, welchen praktischen Nutzen seine wissenschaftliche Arbeit hat.

Bis heute beschäftigt er sich mit der Situation in Gefängnissen. „Das ist ein Bereich, in dem die Ressource Recht besonders wichtig ist, weil der gesellschaftliche und politische Diskurs sich selten bemüht, die Gefangenenperspektive mit zu berücksichtigen“, begründet er seinen Fokus. Gefangene seien eine besonders vulnerable Gruppe der Gesellschaft, deren Unterbringung im Gefängnis eine Vielzahl von Grundrechten berühre. „Es ist wichtig, die Situation der Gefangenen hörbar und sichtbar zu machen“, findet er. Zukünftig möchte er das Thema mit einem stärkeren europarechtlichen Blick erforschen und die Rechte von Strafgefangenen im Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention betrachten. „Das ist ein Thema, das in Deutschland noch vergleichsweise wenig untersucht wurde“, so seine Einschätzung.

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Prof. Dr. Erol Pohlreich (Mitte) am Tag seiner Ernennung mit Viadrina-Präsidentin Prof. Dr. Eva Kocher und Prof. Dr. Ulrich Häde, Dekan der juristischen Fakultät.


Die Expertise des Juristen in Menschenrechtsfragen geht über den Strafvollzug hinaus. Als Sachverständiger hat Erol Pohlreich im Auftrag des Europarates mehrfach zur Frage Stellung genommen, wie die Verfassungsbeschwerde in der Türkei gestärkt werden kann. Aktuell vertritt er die Fraktionen der FDP und der Grünen im Bundestag im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen eine umstrittene Vorschrift in der Strafprozessordnung (§ 362 Nr. 5). Demnach dürfen rechtskräftig Freigesprochene bei neuer Beweislage wegen Mordes verurteilt werden. Das Bundesverfassungsgericht wird in diesem Verfahren im Mai eine mündliche Verhandlung durchführen, in der sich Erol Pohlreich für die Aufhebung des Paragraphen einsetzen wird.

Die Professur an der Viadrina tritt er nach einigen Vertretungsstellen an, zuletzt an der Universität Hannover. Erol Pohlreich hatte in Berlin, Paris und Hamburg Rechtswissenschaft studiert. 2009 hatte er an der Humboldt-Universität über die Bestrafung sogenannter „Ehrenmorde“ promoviert und dabei den Wandel im römischen, französischen, türkischen und deutschen Recht betrachtet. Seine Lehrbefähigung erhielt er 2016 mit einer Schrift zum Thema „Das rechtliche Gehör im Strafverfahren“ – also den Anspruch, sich in einem Gerichtsverfahren äußern zu dürfen und mit diesen Äußerungen durch das Gericht beachtet zu werden.

Frisch in Frankfurt (Oder) und an der Viadrina angekommen, zeigt sich Erol Pohlreich positiv überrascht. Er habe Frankfurt zuvor noch nie besucht und sei erstaunt darüber, wie viel es zu entdecken gebe. Vom Fenster seines Büros in der Juristischen Fakultät schaut er auf die imposante Marienkirche und auch innerhalb der Viadrina überzeugt ihn der erste Eindruck. „Die Zusammenarbeit und die Stimmung hier sind sehr gut“, freut er sich auf den Neubeginn.

Text: Frauke Adesiyan
Foto: Heide Fest

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