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Aufgaben

Der Gesamtpersonarat ist neben dem Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal (NWPR) und dem Personalrat für das wissenschaftliche Personal (WiPer) ein eigenständiges Gremium. Seine Aufgaben nimmt er wahr in den Angelegenheiten, die alle Beschäfitgten der Viadrina betreffen, unabhängig davon, ob sie als Wissenschaftler*innen oder nichtwissenschaftliche Beschäftigte angestellt sind. Im Gegensatz dazu sind NWPR und WiPer zuständig in individuellen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oder in Angelegenheiten, die nur eine der beiden Gruppen aufgrund ihrer spezifischen Situation betreffen.

In den Aufgabenbereichen, in denen der GPR zuständig ist, kann die Hochschulleitung bestimmte Maßnahmen nur mit Beteiligung (Mitbestimmung oder Mitwirkung) des GPR ergreifen.

Aktuell beschäftigt sich der GPR in Arbeitsgruppen und in Gesprächen mit der Hochschulleitung u.a. mit der Tele-/Wohnraumregelung, dem Entgeltransparenzgesetz, der Personalentwicklung an der Viadrina und mit dem 2015 angestoßenen Strukturprozess.

Zu weiteren Aufgabenbereichen gehören:

  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung (Vermeidung von Dienst- und Arbeitsunfällen),
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen,
  • Arbeitszeitreglungen,
  • Arbeitsorganisation (Absicherung der Beschäftigten bei Umstrukturierungen),
  • Regelungen der Ordnung in der Dienststelle,
  • Baumaßnahmen,
  • Umweltschutz,
  • Datenschutz,
  • Gesundheitsschutz (Suchtprobleme, Mobbing, Burn-Out),
  • Fort- und Weiterbildung,
  • IT-Verfahren, die beide Bereiche betrifft,
  • Haushaltssanierung,
  • Einhaltung von Tarifverträgen.

In vielen Angelegenheiten stimmt der GPR sich eng ab mit NWPR und WiPer. Auch auf konstruktive Zusammenarbeit mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten, der Familienbeauftragten, den Datenschutzbeauftragten und der Vertrauensperson für Schwerbehinderte legen wir großen Wert.