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Erasmus+ KA171 für Promotionsaufenthalte

Student_liest_angepasst ©Jan von Allwörden/DAAD

Das Programm Erasmus+ KA171 ermöglicht die Erweiterung der bisherigen Studierenden- und Personalmobilität auf Länder, die außerhalb der Europäischen Union liegen (sogenannte Partnerländer). Der Ausbau der regulären Erasmus+ Mobilität auf diese Länder dient der Vertiefung der akademischen Kooperation zwischen der Viadrina und ihrer Partneruniversitäten.

 

Wer kann gefördert werden?
Im Rahmen des KA171-Mobilitätsprogramms können Promovierende der Viadrina gefördert werden.

Voraussetzungen & Aufenthaltsort
Der Aufenthalt muss in einem Partnerland stattfinden, in dem die zu fördernde Person nicht Ihren Hauptwohnsitz hat.

Aufenthaltsdauer
Möglich sind 5- oder 10-monatige geförderte Auslandsaufenthalte für Doktorand/innen aller Fakultäten.

Viadrina
Vor der Abreise muss das Learning Agreement ausgefüllt und sowohl von dem betreuenden Lehrstuhl der Viadrina als auch von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten unterschrieben werden. Zudem muss das Grant Agreement vom Promovierenden ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Gasthochschule
Vor der Abreise sollten Sie sich an Ihre Betreuungsperson wenden, um Fragen bezüglich Ihres Auslandsaufenthalts zu klären. Oft empfiehlt es sich auch Kontakt mit dem International Office der Gasthochschule aufzunehmen, um organisatorische Fragen zu klären.

Während des Auslandsaufenthaltes
Auf Grundlage des Grant Agreements erfolgt eine Auszahlung von bis zu 70% des zugewiesenen Mobilitätszuschusses. Um den Mobilitätszuschuss auszahlen zu können, sind die Kontoinformationen der/des Antragstellenden im Grant Agreement anzugeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Auslandsaufenthalt muss vor Ort von der Gastuniversität bestätigt werden. Dazu muss das Letter of Confirmation von der Gastuniversität ausgefüllt und unterschrieben werden. Des Weiteren muss das Learning Agreement von der Gasthochschule unterschrieben werden.

Nach der Rückkehr
Innerhalb der ersten vier Wochen nach Ihrer Rückkehr müssen Sie folgende Unterlagen an der Viadrina abgeben:

  1. Letter of Confirmation – im Original
  2. Learning Agreement – als Kopie, wenn nicht im Original vorhanden
  3. Erfahrungsbericht – per E-Mail an die Stipendienkoordination schicken
  4. Wenn Leistungen an der Universität erbracht wurden: Transcripts of Records – wird meist von der Partneruniversität direkt an uns gesendet. Wir informieren Sie über die Ankunft per E-Mail.

Daneben haben Sie 30 Tage Zeit, den von der EU geforderten Online-Bericht (online participant report) auszufüllen. Der Link wird Ihnen von der Datenbank der EU automatisch zugesendet. Bitte prüfen Sie auch Ihre Spam-E-Mails. Erst nach Eingang des Berichts sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie die 2. Rate Ihres Zuschusses. Sollten Sie den Bericht nicht binnen 30 Tage erstellen, behält die EU sich vor, den bereits an Sie ausgezahlten Betrag zurückzufordern.

Während des Auslandsaufenthalts wird eine Förderung ausgezahlt, um zusätzlich anfallende Kosten zu decken. Die Förderung beträgt 700 EUR / Monat und kann für einen 5- oder 10-monatigen Forschungsaufenthalt beantragt werden.

Zu dieser Förderung kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von der realen Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort des Auslandsaufenthalts, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Folgende Beträge werden je nach Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz erstattet:

10 km – 99 km 20 EUR
100 km – 499 km 180 EUR
500 km – 1.999 km 275 EUR
2.000 km – 2.999 km 360 EUR
3.000 km – 3.999 km 530 EUR                   
4.000 km – 7.999 km 820 EUR
ab 8.000 km 1.500 EUR