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Publikation: Ines Härtel

Ines Härtel: Digitalisierung im Lichte des Verfassungsrechts – Algorithmen, Predictive Policing, autonomes Fahren, in: LKV (Verwaltungsrechts-Zeitschrift Landes- und Kommunalverwaltung) 2/2019, 29. Jahrgang, S. 49-60.

Das Verfassungsrecht muss sich neu in der Digitalisierung bewähren. Der Beitrag von Ines Härtel, der ihren Vortrag anlässlich 25 Jahre Verfassungsgericht des Landes Brandenburg miteinbezieht, befasst sich mit den Grundlagen und Ausprägungen eines Digitalverfassungsrechts. In dieser Perspektive werden Spezifika des Landesverfassungsrechts in Brandenburg beleuchtet und die Staatszielbestimmungen zur Digitalisierung in Schleswig-Holstein und Hessen aufgezeigt. Als zentrale Grundlage des Digitalföderalismus in der gesamtstaatlichen Verfassung wird Art. 91c GG zum E-Government in Bezug genommen. Im Hinblick auf einen effektiven Grundrechtsschutz werden die „Grundrechtsinnovationen“ des Bundesverfassungsgerichts untersucht, insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht) sowie die staatlichen Schutzpflichten. Auch die Bedeutung des Grundrechtsföderalismus im Verhältnis zur EU-Datenschutzgrundverordnung wird hervorgehoben. Verwiesen wird dabei auf die Zukunftsaufgabe der Entwicklung einer „Grundrechtsverbunddogmatik“ für das Unionsrecht und das mitgliedstaatliche Recht. Beleuchtet werden vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Bezüge die Bereiche Predictive Analytics (Predictive Policing; Algorithmen in der Privatwirtschaft: Fragen der Diskriminierungen) und Mobilität 4.0 (autonomes Fahres; vernetztes Fahrzeug; Dateneigentum). Abschließend wird die Frage nach der Notwendigkeit expliziter Digitalverfassungsnormen aufgeworfen in umgreifendem Bezug auf Menschenwürde, Grundrechtsgeltung und Humanität.