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Visum

Wer an einer deutschen Hochschule studieren will, sollte rechtzeitig vor der Einreise bei der deutschen konsularischen Vertretung in seinem Heimatland ein Visum für Studienzwecke beantragen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Studenten aus:

  • den Staaten der Europäischen Union und
  • Staaten, mit denen abweichende Regelungen vereinbart sind (Honduras, Island, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Liechtenstein und USA).

Informationen zu den Visabestimmungen in Deutschland finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Dort werden Sie auch darüber informiert, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.

Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein! Die Umwandlung eines Touristenvisums in eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung ist in Deutschland nicht möglich.

Neu: Da Ihr Studienaufenthalt in Deutschland nicht länger als 12 Monate dauern wird, können Sie die Visastelle ersuchen, Ihnen ein D-Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer nach Art. 18 Abs. 2 SDÜ für alle Schengen-Staaten zu erteilen. In diesem Fall entfällt für Sie die Beantragung eines Aufenthaltstitels hier in Deutschland.

Durch die Grenzlage der Viadrina befinden sich nicht nur Wohnheime auf der polnischen Seite; es werden auch viele Kursangebote in der gemeinsamen Einrichtung der Europa-Universität Viadrina und der Adam Mickiewicz Universität, dem Collegium Polonicum, angeboten. Sie sollten daher in jedem Fall, neben dem deutschen Visum, auch ein polnisches Visum beantragen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei einer polnischen konsularischen Vertretung.

Bitten achten Sie darauf, dass ein "multiple entry" Visum beantragt wird, dass zum mehrfachen Grenzübertritt berechtigt!

Hinweise auf für Sie in Deutschland gültige ausländerrechtliche Bestimmungen finden Sie auf der Homepage des Ausländerbeauftragten.