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Familienbüro der Viadrina

Nachteilsausgleich

Studierende mit Familienaufgaben* sollen im Studienalltag gleich gestellt sein, so dass sie ihr Studium ohne Nachteile absolvieren können. Die Gleichstellung wird durch den Nachteilsausgleich, der in allen Studien- und Prüfungsordnungen der Universität berücksichtigt wird, ermöglicht.


Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über den Nachteilsausgleich in den Studien- und Prüfungsordnungen aller Fakultäten. Zum besseren Verständnis des Nachteilsausgleiches wurde eine Handreichung entwickelt, die Beispiele für die konkrete Auslegung der rechtlichen Formulierung nennt. Die Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle in der Handreichung genannten Maßnahmen sollten mit den jeweiligen DozentInnen bzw. den StudienberaterInnen abgesprochen werden. Außerdem ist der Prüfungsausschuss rechtzeitig zu kontaktieren.

Handreichung (pdf)

Rewi Wiwi Kuwi Sprachenzentrum


*Studierende mit Familienaufgaben sind Studierende, die Kinder oder nahe Angehörige betreuen bzw. pflegen. Als nahe Angehörige gelten dabei Eltern, Großeltern, Geschwister und Partnerinnen bzw. Partner unabhängig vom rechtlichen Status der Partnerschaft. Die Betreuungs- und Pflegeverantwortung für Kinder und pflegebedürftige Angehörige erstreckt sich über einen längeren Zeitraum.

 Grundsätzlich empfehlen wir eine Beratung, wenn Sie sich nicht sicher sind oder Fragen offengeblieben sind. Sie können sich gerne an uns wenden, aber auch die Studienfachberatung oder die Mitarbeitenden am Service Point können Ihnen Auskunft geben. 



Wegweiser:

  • Nachteilsausgleich