Banner Viadrina

Familienbüro der Viadrina

Sprachenzentrum

In der aktuellen Fassung der Studien- und Prüfungsordnung des Sprachenzentrums finden Sie den Nachteilsausgleich in §19 und 20.

§19 Schwangerschaft und Elternzeit
Die Prüfungsausschüsse gewährleisten, dass durch die Inanspruchnahme der Schutzfristen gemäß Mutterschutzgesetz sowie der Regelungen über die Elternzeit keine Nachteile entstehen.

§20 Studierende mit Familienaufgaben
Die Studierenden, die Kinder und/oder nahe Angehörige betreuen oder pflegen, werden unterstützt, indem ihrem individuellen Bedarf bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen Rechnung getragen wird. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über die konkrete Form des Nachteilsausgleiches, sobald die besondere Situation glaubhaft gemacht wurde.