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Familienbüro der Viadrina

Krankheit des Kindes

Bei Krankheit eines Kindes unter 12 Jahren haben Sie als Krankenversicherte/r das Recht, Ihr Kind bis zu 10 Tagen im Jahr zu pflegen, Alleinerziehende können bis zu 20 Tage im Jahr mit dem kranken Kind zu Hause bleiben. Voraussetzung ist eine Krankschreibung des Kindes durch den Kinderarzt. In dieser Zeit bekommen ArbeitnehmerInnen Krankengeld anstelle von Lohn.

Für Studium und Prüfungen bedeutet das, dass die Krankheit eines Kindes wie Ihre eigene Krankheit betrachtet werden sollte und Ihnen die Tage, an denen Sie Ihr krankes Kind betreuen, nicht als Fehltage angerechnet werden. Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, weil Ihr Kind krank ist, müssen Sie dies unbedingt der Universität melden und eine Krankschreibung nachreichen. Studierende der Rechtswissenschaften benötigen bei Prüfungen einen amtsärztlichen Nachweis über die Krankheit.




Wegweiser:

  • Krankheit des Kindes