Wie kandidiere ich?
Wie kandidiere ich für universitäre Gremien?
Alle wichtigen Information finden Sie in den aktuellen Wahlausschreibungen.
>>> Wahlvorschläge müssen fristgerecht bei der Wahlleitung eingereicht werden.
Wer kann für den Senat und die Fakultätsräte kandidieren?
Wählbar sind alle Hochschulmitglieder, also alle Personen, die hauptberuflich an der Europa-Universität Viadrina tätig sind oder als Studierende eingeschrieben sind.
Zur Zuordnung des Wahlrechts bei Personen, die gleichzeitig verschiedenen Statsgruppen oder verschiedenen Fakultäten oder Einrichtungen angehören, siehe folgende Übersicht.
Wie kandidere ich für studentische Gremien?
Infos zu den Wahlen für das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte gibt es auf den Webseiten des AStA.
Wie kann ich mich den Wähler/-innen vorstellen?
In einer Online-Wahlzeitung werden alle Kandidierenden nach Gremium und Wähler/-innengruppe aufgeführt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Textbeiträge und Foto(s) einzureichen.
- Vorstellungstext
- bei Einzelkandidaturen: max. 500 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
- bei Listen: max. 1000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
- Foto/Portraitbild
- mit Angabe des Copyrights (Fotograf/-in)
- Bilder ohne Copyright-Angabe können nicht verwendet werden