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Abteilung für Hochschulkommunikation

Medieninformation Nr. 121-2020

vom 15. September 2020

Vorschlag für einheitliche Verjährungsfristen von Straftaten in der EU – Konferenz mit Teilnehmenden aus 14 Ländern an der Viadrina


Strafrechtlerinnen und Strafrechtler aus 14 Ländern diskutieren am Donnerstag, dem 17. September, und Freitag, dem 18. September, an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) über einheitliche Verjährungsvorschriften für Straftaten in der Europäischen Union. Unter Leitung der Viadrina-Juristin Prof. Dr. Gudrun Hochmayr und Prof. Dr. Walter Gropp von der Justus-Liebig-Universität Gießen haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einem dreijährigen, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt an einem Harmonisierungsvorschlag gearbeitet.

„Die derzeitig sehr unterschiedlichen Regeln für die Verjährung von Straftaten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind schwer zu begründen und führen zu Spannungen bei der strafrechtlichen Zusammenarbeit“, erläutert Prof. Dr. Gudrun Hochmayr die Bedeutung des Forschungsprojektes und der Konferenz. Ausgangspunkt der Studie ist unter anderem die Befürchtung, dass die Europäische Staatsanwaltschaft, die in Kürze ihre Tätigkeit aufnehmen soll, Straftaten gezielt in jenen Mitgliedsstaaten anklagt, in denen noch keine Verjährung eingetreten ist. Auch die praktische Anwendung des Europäischen Haftbefehls, sei angesichts der Differenzen erschwert.

Bei der nun in Frankfurt (Oder) und per Videokonferenz stattfindenden Veranstaltung diskutieren die Teilnehmenden aus Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweden, Spanien, Estland, Polen, Niederlande, Ungarn, Großbritannien, Griechenland, der Schweiz und den USA darüber, ob die Verjährung überhaupt noch zeitgemäß ist, wann diese beginnen sollte und unter welchen Bedingungen eine Verlängerung ratsam wäre. Abschließend wird der vorliegende Harmonisierungsvorschlag zur Diskussion gestellt.


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