Eröffnungskonferenz
Der Schwerpunkt des zweiten Konferenztages lag auf der „Zukunft der Arbeit: Steuerrecht – Sozialversicherungsrecht – Arbeitsrecht“. In diesem Zusammenhang wurden zunächst die Änderungen der bereits seit zwei Jahren bestehenden Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Polen und Deutschland zusammengefasst, um anschließend auf die arbeits-, sozialversicherungs- sowie steuerrechtlichen Aspekte einzugehen. Als abschließenden Schwerpunkt widmeten sich Referenten und Diskutanten dem Thema „Tax Compliance und Doppelbesteuerungsabkommen“. In den Vorträgen wurde umfassend auf die Problembereiche hingewiesen, die sich bei grenzüberschreitenden Investitionen in der Unternehmenspraxis abzeichnen können.
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Insgesamt kann man von einer sehr gelungenen Auftaktkonferenz sprechen mit über hundert Gästen. Besonders die Vielfalt Vortragsthemen und Vortragenden (Wissenschaftler und Praktiker) konnte für einen ausgiebigen Wissenstransfer zwischen Unternehmenspraxis und Forschung sorgen und bot zugleich die Möglichkeit zum fachlichen Austausch und zur internationalen Vernetzung.