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Abteilung für Hochschulkommunikation

Medieninformation Nr. 5-2013

vom 7. Januar 2013
Honorare freier Text-Redakteure in den neuen Ländern stabil mit leicht
steigender Tendenz – Medienrecht-Arbeitsstelle der Viadrina veröffentlicht „Frankfurter Honorarliste 2012“ für redaktionelle Texthonorare

Die im Wintersemester 2010/11 im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) errichtete „Arbeitsstelle Vergütung“ ermittelt jährlich empirisch die in den neuen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tatsächlich an freie redaktionelle Mitarbeiter gezahlten Text-Honorare und veröffentlicht diese jeweils im Folgejahr als „Frankfurter Honorarliste“. Die Studie stellt weder eine Marktempfehlung noch eine Tarif-Forderung dar.

Die „Frankfurter Honorarliste 2012“ ist jetzt unter
www.frankfurter-honorarliste.de
abrufbar.

„Im Vergleich zu 2010 sind die Zeilenhonorare trotz des schwierigen wirtschaftliche Umfelds nicht nur stabil geblieben, sondern bei den höheren Auflagenklassen leicht gestiegen“, stellt der Leiter der Arbeitsstelle Vergütung, Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling fest. Weberling weiter: „Die tatsächliche Branchenpraxis in den neuen Ländern unterscheidet sich damit unverändert deutlich von den Sätzen der Gemeinsamen Vergütungsrichtlinien, die DJV, ver.di und BDZV für Textbeiträge freier redaktioneller Mitarbeiter im Westen Deutschlands vereinbart haben. Die Gründe hierfür liegen in der im Vergleich zu Westdeutschland strukturell schwächeren wirtschaftlichen Situation der Tageszeitungen in Ostdeutschland, insbesondere dem unverändert anhaltenden Auflagen- und damit unmittelbar verbundenen Erlösrückgang. Ein weiterer Grund ist der Rückgang bei den Werbeerlösen durch die Wirtschaftskrise auf ohnehin schon niedrigerem Niveau verbunden mit der im Bundesdurchschnitt deutlich niedrigeren Kaufkraft im Osten Deutschlands. Die leichte Steigerung der Zeilenhonorare bei höheren Auflagenklassen deutet gleichwohl darauf hin, dass die Tageszeitungsverlage in den neuen Ländern trotz des erheblichen Kostendrucks qualitativ höherwertige redaktionelle Leistungen wertschätzen.“

Informationen:
Prof. Dr. Johannes Weberling
Tel.: +49/30/61659720 - Fax: +49/30/61659722 - E-Mail: ra.dr.weberling@presserecht.de
Arbeitsstelle Vergütung im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht
www.frankfurter-honorarliste.de