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Abteilung für Hochschulkommunikation

Medieninformation Nr. 124-2009

vom 2. Juli 2009

Die Juristische Gesellschaft lädt ein

 

Die Juristische Gesellschaft Frankfurt (Oder) lädt am Dienstag, dem 7. Juli 2009, um 18.30 Uhr ein zu einer Vortragsveranstaltung  an der Europa-Universität Viadrina im Senatssaal im Uni-Hauptgebäude, Große Scharrnstraße 59. Zum Thema  „Schrottimmobilien – ein Begriff ohne Erkenntniswert – Zur Haftung eines Verkäufers aus einem Beratervertrag“ spricht Professor Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Universität Bonn.

Der Begriff „Schrottimmobilie“ hat sich als Schlagwort eingebürgert für Sachverhalte, in denen um den bankfinanzierten Erwerb von Eigentumswohnungen gestritten wird. Wesentliches Merkmal einer Schrottimmobilie ist dabei, dass sie zu einem deutlich überteuerten Preis gekauft bzw. verkauft wurde, heute aber einen wesentlich niedrigeren (oder gar keinen) Wert mehr hat und dass der Kauf einem Immobilienbetrug entsprechend erfolgte. In der Regel werden die strittigen Geschäfte von einem Treuhänder abgeschlossen. Die Erwerber sind oft Verbraucher, die den Immobilienerwerb als Steuersparmodell oder zur Altersvorsorge nutzen wollten; sie müssen die Erfahrung machen, dass sich ihre Hoffnungen auf Vorteile aus dem Erwerb in der Regel nicht erfüllen. Die avisierte Finanzierung ihrer Darlehensverbindlichkeiten durch Steuervorteile und Mieteinnahmen lässt sich nicht realisieren. Schrottimmobilienfälle haben eine Reihe juristischer Fragen aufgeworfen, die durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und den Bundesgerichtshof inzwischen durch sog. Grundsatzurteile zu einer gewissen Klärung der Rechtslage beigetragen haben. Die Frage nach der Haftung des Vermittlers, des Verkäufers oder der finanzierenden Bank bedarf stets einer differenzierten Betrachtungsweise. Es geht hierbei um die Problemkreise der Beratungsfehler und der Widerrufsmöglichkeiten der Kreditverträge gegenüber Banken und welche rechtlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall erfüllt sein müssen, um Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche zu begründen.

Prof. Dr. Wolfgang Krüger wird den Aspekt der Haftung des Verkäufers aus einem Beratervertrag in den Mittelpunkt seines Referates unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs, stellen. Prof. Dr. Krüger ist Vorsitzender des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und als Herausgeber und Autor namhafter Kommentare, Lehrbücher und Fachzeitschriften ein ausgesprochener Experte auf diesem Gebiet.

Interessenten sind herzlich eingeladen!