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Abteilung für Hochschulkommunikation

Medieninformation

Nr. 33 vom 25. März 2008

 

Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Viadrina startet Projekt zu Rechtsfragen des Internet-Fernsehens

 

Der Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) hat mit Unterstützung von Medienunternehmen und -verbänden das Projekt „Rechtsfragen des Internet-Fernsehens (IP-TV)“ gestartet.
Zum Hintergrund der Forschung:
Die rasche Fortentwicklung der technischen Möglichkeiten auf dem Telekommunikationssektor hat dazu geführt, dass mittlerweile jeder Interessierte mit überschaubarem finanziellen Aufwand ein selbst produziertes TV-Programm ausschließlich über das Internet anbieten kann. Die neuen technischen Möglichkeiten bieten insbesondere für regionale Zeitungsverlage die Möglichkeit, mit dem bei ihnen bereits vorhandenen Nachrichten- und Informationsfundus wieder internetaffine Bevölkerungsgruppen erreichen zu können, die ihnen als Mediennutzer in den vergangenen zehn Jahren an das Web 1.0 verloren gegangen sind, und damit interessante Ansätze für eine künftige crossmediale Gesamtstrategie zu haben, die den Rückgang der Printauflagen kompensieren könnte. Prof. Dr. Johannes Weberling vom Schwerpunkt Medienrecht der Viadrina erläutert: „Dem derzeit vorliegenden `Dritten Strukturpapier zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten´ in der Fassung der Überarbeitung vom 27. Juni 2007 zufolge vertritt die überwiegende Zahl der Landesmedienanstalten derzeit die Auffassung, dass es sich beim Internet-Fernsehen (IP-TV) um zulassungspflichtige Rundfunkangebote handelt, wenn bei diesen eine Zahl von 500 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten überschritten werde. Dies würde bedeuten, dass für jedes IP-TV-Portal einer Tageszeitung mit mehr als 500 gleichzeitigen Zugriffsmöglichkeiten nicht nur das aufwendige und teure Lizensierungsverfahren zu betreiben wäre, sondern diesem Angebot auch die „Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich“ zuzustimmen hätte. Die Konsequenz wäre, dass diese unternehmerische Option für die überwiegende Zahl der Zeitungsverlage wegen des damit verbundenen großen bürokratischen Aufwands unattraktiv wäre.
Es ist jedoch zumindest fraglich, ob IP-TV in unserer derzeit geltenden Rundfunkrechtsordnung in Deutschland als Rundfunk einzustufen ist und ob unabhängig davon unsere Verfassung in diesem Fall überhaupt eine Lizenzierungspflicht in dem geforderten Umfang verlangt.”
Im Rahmen des Projektes untersuchen deshalb Prof. Dr. Christan von Coelln, Universität Köln, die geltende Rundfunkrechtsordnung Deutschland und Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), die Einordnung des IP-TV in die deutsche Rundfunkrechtsordnung und daraus folgende Konsequenzen auf das für das IP-TV anzuwendende Recht (analoge Anwendung presserecht-licher oder rundfunkrechtlicher Vorschriften). Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), erarbeitet mögliche Auswirkungen des im Rundfunkbereich geltenden europäischen Rechts auf die Einordnung und Qualifizierung des IP-TV in die deutsche Medienrechtsordnung. Die urheberrechtlichen Auswirkungen des IP-TV beschreibt Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kleinke, Berlin.
Die Untersuchungsergebnisse werden am 12. Juni 2008 auf einem öffentlichen Symposium an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vorgestellt und diskutiert sowie anschließend veröffentlicht werden.Die Durchführung des IP-TV-Projekts des Studien- und Forschungsschwerpunktes Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) wird durch das Bocholt-Borkener Volksblatt, den Verlag DuMont Schauberg, die Märkische Oderzeitung, die Nordwest-Zeitung, die Ruhr Nachrichten, den Verband Deutscher Lokalzeitungen e. V., die WAZ Mediengruppe und den Zeitungsverlegerverband Bremen e.V. ermöglicht.


Weitere Informationen:

Europa-Universität Viadrina / RA Prof. Dr. Johannes Weberling
Postfach 1786 / 15207 Frankfurt/Oder
RA.Dr.Weberling@presserecht.de