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Erasmus+ Fort - und Weiterbildung im Ausland

Durch eine Mobilität können Sie in vielfacher Hinsicht profitieren: Sie können sich auf fachlicher Ebene austauschen und Erlangen neuer Arbeitsperspektiven. Sie haben die Möglichkeit die Vielfältigkeit der europäischen Hochschullandschaft zu erleben und dabei Einblicke in eigene Arbeitsbereiche aus einem anderen Blickwinkel zu erhalten. Sie stärken und bauen dadurch Ihre Kompetenzen aus bzw. können ihre Netzwerke vertiefen. Nicht zuletzt gewinnen Sie internationale Erfahrungen sowie praktische Fähigkeiten, die für Ihre Arbeitsposition und berufliche Entwicklung zentral sind.

Wer kann gefördert werden?
Hochschulpersonal aus allen Bereichen der Viadrina, sowohl Lehrende als auch Verwaltungspersonal z.B.:

  • Professoren/innen und Dozierende mit vertraglichen Verhältnis zur Viadrina
  • Promovierende die in der Lehre tätig sind
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen an der Viadrina
  • Emeritierte Professoren und Lehrende im Ruhestand
  • Wissenschaftliche Mitarbeitende (bzw. Auszubildende)
  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer

Was wird gefördert?
Gefördert werden Fort‐ und Weiterbildungsmaßnahmen an Partnerhochschulen der Viadrina, aber auch an anderen ausländischen Hochschulen sowie an Einrichtung (z.B. Sprachschulen oder Bildungszentren), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig sind. Diese müssen sich in einem der 33 Erasmus+ Programmländer befinden. Gleichzeitig darf dieses Partnerland nicht das Land sein, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und zumeist auch Konferenzen können nicht gefördert werden. Letzte sind nur förderfähig, sofern nachgewiesen werden kann, dass im Rahmen der Mobilität neue und innovative Lern- und Lehrpraktiken erworben werden. Dann spielt für die Förderfähigkeit Ihre Aktivität im Rahmen der Veranstaltung eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist die Art der Veranstaltung: Eine Teilnahme ist nicht förderfähig, wenn sie sich nur einer bestimmten Disziplin widmet.

Beispiele für Aktivitätsformate:

  • Hospitationen/Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Trainingsangebote finden Sie z.B. bei IMOTION.
Wenn Sie Interesse an einem Aufenthalt haben aber selbständig kein passendes Angebot finden, kontaktieren Sie uns gern dazu! Wir erhalten insbesondere von Partneruniversitäten Angebote zu Staff Training Weeks und können Ihnen entsprechend spezifische Angebote in Ihrem Interessenbereich weiterleiten, sollten passende bei uns eintreffen. Gern beraten wir Sie auch zu alternativen.

Aufenthaltsdauer
Gefördert werden mindestens zwei Tage und maximal zwei Monate (60 Tage) - jeweils ohne Reisezeiten.

Der Antrag auf Förderung im Erasmus+ Mobilitätsprogramm kann nur an der Viadrina gestellt werden. Eine direkte Bewerbung bei der EU-Kommission oder beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ist nicht möglich.

Bewerbungsfrist
Es gibt keine Bewerbungsfrist, wir vergeben die Mittel laufend. Ob die Förderung gewährt werden kann, ist abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget und der Anzahl der Antragsstellenden. Melden Sie sich bei Interesse direkt bei uns, am besten mit 6-wöchiger Vorlaufzeit, diese ist jedoch keine Voraussetzung. Sobald Sie unsere Zusage haben, können Sie die Förderunterlagen einreichen.

Förderunterlagen
Folgende Unterlagen sind nach einer Förderzusage einzureichen:
  1. Das Mobility Agreement for Training ausgefüllt und unterschrieben von Ihnen und der Partneruniversität zusammen mit eine vorläufigen Kostenplanung für Aufenthalts- und Reisekosten (alles per E-Mail, Scan genügt).
  2. Dienstreiseantrag stellen, der von Ihrem Vorgesetzten genehmigt werden sollte.
  3. Das Grant Agreement füllen wir für Sie anhand des Mobility Agrements aus und senden es Ihnen per E-Mail zu. Wir brauchen ein Original ausgedruckt mit Ihrer Unterschrift zurrück, gern per Hauspost.
  4. Den Letter of Confirmation lassen Sie vor Ort bestätigen und leiten diesen im Original oder als Scan nach Rückkehr an uns zurück, gern per Hauspost.
  5. Zum EU-Onlinebericht erhalten nach der Mobilität einen Link direkt per E-Mail, füllen Sie diesen entsprechen aus.



Tagespauschalen

Die einheitlichen Tagessätze sind in vier Ländergruppen aufgeteilt und gelten bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:

Ländergruppe 1:   180 €/ Tag    (bis 14. Tag der Mobilität, ab 15. bis 60. Tag 126€/Tag)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Ländergruppe 2:   160 €/ Tag    (bis 14. Tag der Mobilität, ab 15. bis 60. Tag 112€/Tag)
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppen 3:  140€/ Tag    (bis 14. Tag der Mobilität, ab 15. bis 60. Tag 98€/Tag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Für Mitarbeiter/-innen mit Behinderung können Sondermittel beantragt werden. Da Hochschulpersonal, das über ein Drittmittelprojekt finanziert wird, nicht besser gestellt sein sollte, als Personal, das aus Haushaltsmitteln finanziert wird, orientieren wir uns neben Ihrem Kostenplan für die Mobilität (Übernachtungs-, sowie An- und Abreisekosten), auch an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes. Zur Berechnung der Fördersätze behalten wir uns daher vor, Zero-Grant-Tage (Tage ohne Förderung/Tagespauschale) zu vergeben. Sollten Sie höhere Ausgaben haben und einen An- bzw. Abreisetag brauchen, können diesen beiden Tage zusätzlich gefördert werden. Eventuell entstehende Überschüsse, sollten Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.

Reisekosten

Die Fahrtkostenpauschale berechnet sich in Abhängigkeit von der Distanz zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Diese wird einheitlich mit einem Entfernungsrechner der EU-Kommission ermittelt.
Mit dem Projekt ab Juni 2017 besteht die Möglichkeit ein Top-Up für kostenintensive (Inlands-) Reisekosten aufgrund abgelegener Städte/Regionen entweder im Entsende- oder im aufnehmenden Land. Hierunter fallen z. B. Bergregionen, Inseln oder abgelegene Orte, die nur schwer zu erreichen sind, da sie über eine begrenzte Infrastruktur verfügen. Antragsberechtigt sind Reisekosten für innereuropäische Reiserouten, bei denen Reisekosten von über 225 Euro erwartet werden. Ein ergänzender Zuschuss für hohe Fahrtkosten im Inland kann nur dann erstattet werden, wenn nachweisbar ein ökonomisch günstigerer Reiseverlauf nicht möglich war. Für die Beantragung eines ergänzenden Zuschusses für hohe Fahrtkosten im Inland ist die Einreichung von Kostenvoranschlägen für die anfallenden Reisekosten notwendig.

10 km - 99 km 20 EUR
100 km – 499 km 180 EUR
500 km – 1.999 km 275 EUR
2.000 km – 2.999 km 360 EUR                   
3.000 km – 3.999 km 530 EUR
4.000 km – 7.999 km 820 EUR
ab 8.000 km 1.500 EUR

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Voraussetzungen bzw. Förderbedingungen beachten (s.o.)
  • Mobility Agreement ausfüllen und von der Partneruniversität/Bildungseinrichtung bestätigen lassen und anschließend zusammen mit einem Kostenplan an Aleksandra Klecha schicken (per E-Mail als Scan reicht aus)
  • Dienstreiseantrag stellen, der von Ihrem Vorgesetzten genehmigt werden sollte. 
  • Grant Agreement (dieses erhalten Sie vorausgefüllt von uns per E-Mail) prüfen und unterschreiben, dann per Hauspost im Original an Aleksandra Klecha senden
  • Flug‐ und Unterkunft buchen
  • Ggf. Zusatzversicherung abschließen (Anmerkung: Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Sollte die Erasmus+ Mobilität im Rahmen einer bestätigten Dienstreise stattfinden, so greift lediglich die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter/-innen der Viadrina auch im Ausland)
  • Nach Eingang des Grant Agreements erhalten Sie 70 Prozent Ihrer Förderung


Während des Auslandsaufenthaltes

  •  Letter of Confirmation zur Bestätigung der Aufenthaltsdauer von der aufnehmenden Partneruniversität/Bildungsreinrichtung unterschreiben lassen
  •  Ggf. Rechnungen, Tickets o.ä. für Ihre Einkommenssteuererklärung sammeln



Nach dem Auslandsaufenthalt

  • Letter of Confirmation im Original per Hauspost oder als Scan an Aleksandra Klecha senden
  • EU-Onlinebericht (online participant report) ausfüllen, Sie erhalten den Link mit der Aufforderung per E‐Mail
  • Nach Eingang des Letter of Confirmation und des EU-Onlineberichtes erhalten Sie die restlichen 30 Prozent der Förderung
  • Ggf. bei der Einkommenssteuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren

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