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Gleichstellung an der Viadrina

Name und Personenstand

Die Europa-Universität Viadrina gewährleistet einen respektvollen Umgang mit trans*, inter* und nicht-binären Studierenden und Mitarbeitenden. Dazu gehört, dass es Menschen grundsätzlich ermöglicht wird, ihren selbstgewählten Namen und die selbstgewählte Anredeform zu verwenden.

Möchten Sie Ihren Namen oder/und Personenstand ändern, haben wir an der Europa-Universität Viadrina in Abstimmung mit dem Präsidium eine Regelung gefunden, die es Ihnen ermöglicht, in universitätsrelevanten Dokumenten – soweit rechtlich umsetzbar – Ihren selbstgewählten Namen zu führen, auch wenn ein gerichtliches Verfahren noch nicht abgeschlossen ist bzw. Sie kein solches Verfahren anstreben (können). Eine Vorlage von rechtlichen Entscheidungen und medizinischen Gutachten ist dabei von Seiten der Viadrina nicht notwendig. Die Namens- oder/und Personenstandsänderung ist an der Universität grundsätzlich bei allen datenverarbeitenden Stellen relevant, z. B. beim Immatrikulations- und Prüfungsamt, in der Bibliothek oder in den universitären Online-Portalen. Sie können sich im Gleichstellungsbüro oder in der Stabsstelle Diversity gern vertraulich dazu beraten lassen.

Trans*, inter* oder (andere) nicht-binäre Personen, die ihren Vornamen- und/ oder Personenstand ändern möchten, können dazu das Verfahren nach dem Transsexuellengesetz oder nach dem 2018 neu erlassenen Paragraphen 45b des Personenstandsgesetztes nutzen. Dieser beinhaltet die Einführung des Geschlechtseintrags „divers“. Die Viadrina erkennt für die Vornamens- und Personenstandsänderung außerdem auch den Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Trans- und Intersexualität (DGTI) an, welcher mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt ist und welches in der Übergangsphase einer Namens- oder Personenstandsänderung als zusätzliches Dokument zu den Ausweispapieren genutzt werden kann, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine Vorlage von rechtlichen Entscheidungen und medizinischen Gutachten wird hierbei nicht eingefordert, um den Effekt der Pathologisierung zu vermeiden.

Nicht alle Personen können oder wollen jedoch eine Vornamensänderung auf der Grundlage dieser Regelungen vornehmen (bspw. bei nichtdeutscher Staatsbürgerschaft). An der Europa-Universität Viadrina haben wir daher in Abstimmung mit dem Präsidium eine Regelung gefunden, mit der trans* und inter* Personen trotzdem in universitätsrelevanten Dokumenten den selbstgewählten Namen führen können, soweit rechtlich möglich.

Wenn sich Ihre Personenstandsdaten ändern, empfehlen wir, wie folgt vorzugehen:

  • Für alle Studierende verwaltet das Immatrikulationsamt die Personenstandsangaben. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeitenden dort und legen Sie einen Nachweis über die Personenstandsänderung vor (z.B. den geänderten Personalausweis oder das Urteil). Bitte wenden Sie sich an immatrikulation@europa-uni.de, wenn Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist.
  • Falls die Personenstandsänderung noch nicht vollständig umgesetzt ist, können Sie in der Übergangszeit den Ergänzungsausweis nutzen. Bitte füllen Sie dazu folgendes Formular aus, legen Sie dieses zusammen mit dem Ergänzungsausweis und einem Identitätsnachweis der Gleichstellungsbeauftragten vor. Anschließend können Sie sich mit dem bestätigten Formular an das Immatrikulationsamt werden.

Das Immatrikulationsamt ändert daraufhin Ihre Angaben in der Datenbank von viaCampus und veranlasst im Weiteren die Anpassung in folgenden Portalen und Webdiensten:

  • IKMZ (Moodle, E-Mail)
  • Universitätsbibliothek
  • HIS-Portal
  • Sprachenzentrum
  • Career Center (mit Ausnahme eines ggf. selbst erstellten Bewerber*innenprofils)

Dadurch wird vermieden, dass Sie sich an viele einzelne Stellen wenden müssen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die Umsetzung der Änderungen einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Auf viaCampus erhalten Sie dann, wie gewohnt, Ihre Studienbescheinigungen. Über Ihren Status in rückwirkenden Semestern gibt die Studienverlaufsbescheinigung Auskunft.

Für die Neuausstellung Ihres Studierendenausweises reichen Sie bitte den Antrag auf Zweitausfertigung einer Chipkarte mit Verweis auf die Änderung in den Personenstandsdaten ein. Es besteht die Möglichkeit in diesem Zusammenhang ein neues Foto zur Verfügung zu stellen. Bitte weisen Sie auf dem Antrag ggf. darauf hin.

Sobald die Änderungen im Immatrikulationsamt verarbeitet wurden, können Sie im Prüfungsamt ggf. die Neuausstellung von Abschlusszeugnissen beantragen.

Falls Sie außerdem einen Arbeitsvertrag mit der Universität haben, wirkt sich die Aktualisierung Ihrer Daten auch auf die Datenbank des Personaldezernats aus.

Bitte beachten Sie, dass durch diesen Ablauf zwar Änderungen in den Datenbanken der Viadrina vorgenommen werden, die Verwendung Ihres alten Namens in Schriftstücken, Listen oder nicht angeschlossenen Programmen nicht ausgeschlossen werden kann.

Wir bemühen uns, die Änderung des Personenstands respektvoll und vertraulich umzusetzen und unangenehme Situationen und Missverständnisse zu vermeiden. Sollte uns dies nicht in jedem Einzelfall gelingen, bitten wir um einen Hinweis.

Wenn sich Ihre Personenstandsdaten ändern, empfehlen wir, wie folgt vorzugehen:

  • Für alle Beschäftigte verwaltet das Personaldezernat die Personenstandsangaben. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeitenden dort und legen Sie einen Nachweis über die Personenstandsänderung vor (z.B. den geänderten Personalausweis oder das Urteil). Bitte wenden Sie sich an d2@europa-uni.de, wenn Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist.
  • Falls die Personenstandsänderung noch nicht vollständig umgesetzt ist, können Sie in der Übergangszeit den Ergänzungsausweis nutzen. Bitte füllen Sie dazu folgendes Formular aus, legen Sie dieses zusammen mit dem Ergänzungsausweis und einem Identitätsnachweis der Gleichstellungsbeauftragten vor. Anschließend können Sie sich mit dem bestätigten Formular an das Personaldezernat wenden.

Das Personaldezernat ändert daraufhin Ihre Angaben in der Personaldatenbank und veranlasst im Weiteren die Anpassung in folgenden Portalen und Webdiensten:

  • IKMZ (Moodle, E-Mail)
  • Universitätsbibliothek
  • Dienstreiseportal (HIS RKA)
  • Zeiterfassungsportal
  • ZBB (Zentrale Bezügestelle)

Dadurch wird vermieden, dass Sie sich an viele einzelne Stellen wenden müssen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die Umsetzung der Änderungen einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Für die Neuausstellung Ihres Mitarbeitendenausweises reichen Sie bitte den Antrag auf Zweitausfertigung mit Verweis auf die Änderung in den Personenstandsdaten ein. Es besteht die Möglichkeit in diesem Zusammenhang ein neues Foto zur Verfügung zu stellen. Bitte weisen Sie auf dem Antrag ggf. darauf hin.

Bitte beachten Sie, dass durch diesen Ablauf zwar Änderungen in den Datenbanken der Viadrina vorgenommen werden, die Verwendung Ihres alten Namens in Schriftstücken, Listen oder nicht angeschlossenen Programmen nicht ausgeschlossen werden kann.

Wir bemühen uns, die Änderung des Personenstands respektvoll und vertraulich umzusetzen und unangenehme Situationen und Missverständnisse zu vermeiden. Sollte uns dies nicht in jedem Einzelfall gelingen, bitten wir um einen Hinweis.

Um die Namens- und Personenstandsänderung in den universitätsinternen Datenbanken vorzunehmen, können Sie das folgende Formular nutzen. Dazu können Sie eine neue Chipkarte (Studierende) bzw. einen neuen Mitarbeitendenausweis anfordern, auf dem Ihr neuer Name steht.

Wenn Sie den Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Trans- und Intersexualität (DGTI) innerhalb der Viadrina nutzen wollen, können Sie das folgende Informationsblatt verwenden, wenn Sie sich an einzelne Stellen an der Viadrina wenden