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Gleichstellung an der Viadrina

Geschlechtervielfalt

Bibo_88 ©Heide Fest

An der Europa-Universität Viadrina studieren und arbeiten mehrere tausend Menschen, mit unterschiedlichen Identitäten und Hintergründen. Dazu gehört auch die Vielfalt von Geschlechtern wie z.B. trans* oder inter* Personen, nicht-binäre Personen oder cis-dyadische Frauen und Männer.

Für trans*, inter* und (andere) nicht-binäre Personen ergeben sich häufig besondere Herausforderungen im Alltag, weil Menschen in ihrem Umfeld nicht immer angemessen, mitunter diskriminierend reagieren, weil Unklarheit über rechtliche Regelungen herrscht oder weil beispielsweise ein Outing die Person vor neue Situationen stellt.
Noch immer sind sowohl Bildungswege als auch Arbeitskontexte häufig nicht sensibilisiert für geschlechtliche Vielfalt. Das führt nicht selten dazu, dass Personen ihre Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst in weiterführende Bildungskontexte gelangen. Auch im Arbeitsleben ist mangelnde Sensibilisierung für (geschlechtliche) Vielfalt ein wichtiger zentraler Aspekt Grund, warum trans, inter* und (andere) nicht-binäre Personen deutlich schwerer eine Anstellung finden.

Die Viadrina möchte dem entgegenwirken und ihrem Gleichstellungsauftrag durch Unterstützungsangebote, Beratung, diskriminierungsarme Zugänge und Hilfestellung gerecht werden, z.B. bei der Änderung von Dokumenten, aber auch durch die Weiterbildung der Mitarbeitenden in Wissenschaft und Verwaltung. Die Gleichstellungsbeauftragten an der Viadrina unterstützen die Gleichstellung aller Geschlechter und streben daher explizit die Förderung und Unterstützung von trans*, inter* und (anderen) nicht-binären Personen an der Hochschule an.

Das Viadrina Mentoring eröffnet als erprobtes und wirksames Instrument der individuellen Nachwuchsförderung die Möglichkeit, angehende Absolvierende bei ihrer eigenverantwortlichen Laufbahnplanung frühzeitig gezielt zu fördern und zu stärken. Das Programm richtet sich an cis-dyadische Frauen, trans*, inter* und (andere) nicht-binäre Menschen und reagiert damit auf den immer noch zu geringen Anteil dieser Personengruppen in Führungspositionen im universitären und außeruniversitären Kontext.

Die Viadrina bemüht sich, ihre Dokumente und Verfahren fortlaufend so anzupassen, dass sie den Bedarfen von trans*, inter* und (anderen) nicht-binären Personen entgegenkommen, d.h., dass ein respektvoller Umgang gewährleistet wird, es nicht zum ungewollten Outing kommt sowie geschlechtsbezogene Daten oder Ansprachen dort vermieden werden, wo sie nicht (rechtlich) zwingend erforderlich sind. Das Präsidium der Viadrina hat daher am 13.11.2019 einen Beschluss zum Umgang innerhalb der Verwaltung und bei administrativen Aufgaben in Forschung und Lehre mit trans*, inter* und (anderen) nicht-binären Personen gefasst, der die Änderung des Personenstandsgesetzes von 2018 aufgreift.

Wenn Sie sich an der Viadrina bewerben möchten und für Sie § 22 Absatz 3 und § 45b Absatz 1 des Personenstandsgesetzes zutrifft (Geschlechtereintrag im Personenstandsregister "divers" oder "keine Angabe"), gilt folgende Regelung: Sie können gegenüber der Hochschulleitung erklären, welche geschlechtsspezifischen gesetzlichen Regelungen zu Einstellungsverfahren in Ihrem Fall angewendet werden sollen. Dies folgt aus einer analogen Anwendung des Paritätsgesetzes des Landes Brandenburg.