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Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung  

Diskriminierung melden / Beschwerde einlegen


Kontakt und Erstgespräch

Sprechen Sie an, wenn Sie diskriminierendes Verhalten selbst erleben oder beobachten. Wir möchten Sie ermutigen, das Gespräch mit uns zu suchen, gerade auch, wenn Sie unsicher sind. 
Sie können uns per Telefon oder Mail kontaktieren für ein (wenn erwünscht auch anonymes) Erstgespräch oder bei Fragen. Gerne können Sie auch unser Formular ausfüllen und zuschicken. Wir kontaktieren Sie und besprechen dann weitere Schritte mit Ihnen. Ihr Anliegen behandeln wir vertraulich und beachten den Datenschutz.   
Wenn Sie überlegen, eine formale Beschwerde einzulegen, informieren wir Sie über die weiteren Schritte und das Verfahren.  


Beschwerdeverfahren

Wenn sich eine betroffene Person entscheidet, ein Beschwerdeverfahren zu beginnen, ist der erste Schritt das Einreichen der Beschwerde.

Dies passiert bei der Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung, die im Verfahren als Beschwerdestelle gemäß der Satzung zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung fungiert. Im Beschwerdeverfahren wird sie daher als Beschwerdestelle bezeichnet.

Das Einreichen der formalen Beschwerde kann mündlich oder schriftlich geschehen. Im Falle einer mündlichen Beschwerde wird dies von der Beschwerdestelle dokumentiert und mit der beschwerdeführenden Person abgestimmt. Falls dafür Hilfsmittel oder Dolmetscher*innen benötigt werden, besorgt bzw. beauftragt die Beschwerdestelle diese.

Die Beschwerdestelle informiert die beschwerdeführende Person darüber, welche Rechte sie hat und wie das Verfahren abläuft. Zudem zeigt sie Unterstützungsmöglichkeiten auf.

Information und Sofortmaßnahmen 

Die Beschwerdestelle informiert die Hochschulleitung, dass ein Verfahren im Gange ist und macht, falls erforderlich, einen Vorschlag für Sofortmaßnahmen.

Aufnahme des Sachverhalts 

Bei der Aufnahme und Aufklärung des Sachverhalts werden alle Beteiligten und ggf. Zeug*innen einbezogen und gehört. Direkt nach Eingang der Beschwerde fordert die Beschwerdestelle die Person, der Fehlverhalten vorgeworfen wird, zur Stellungnahme auf. Daraufhin wird ein persönliches Gespräch geführt. Zeug*innen werden ebenfalls befragt bzw. um Stellungnahme gebeten. Zudem kann die BS, sofern die Betroffenen damit einverstanden sind, weitere beratende Personen sowie das Viadrina Konfliktmanagement oder andere Mediator*innen, hinzuziehen.  

Die Beschwerdestelle dokumentiert alle Anhörungen und festgestellten Sachverhalte.  

Übergabe und Entscheidung 

Nachdem der Sachverhalt zusammengetragen wurde, prüft die Beschwerdestelle den Sachverhalt und gibt eine Stellungnahme gegenüber der Hochschulleitung dazu ab. Danach übergibt sie das Verfahren zur Entscheidung an die Hochschulleitung.  

Die Hochschulleitung informiert die Beteiligten über das Ergebnis des Verfahrens. Sie bittet die Beschwerdestelle in geeigneten Fällen um die Begleitung der Umsetzung beschlossener Maßnahmen.


Sofortmaßnahmen

Zum Schutz der beschwerdeführenden Person kann die Hochschulleitung schnell Maßnahmen ergreifen, sollte dies erforderlich sein. Dies können z. B. Haus- oder Zutrittsverbote sein, aber der Ausschluss von Lehrveranstaltungen oder das Verbot, Einrichtungen der Hochschule zu nutzen. In strafrechtlich relevanten Fällen kann die Europa-Universität Strafanzeige erstatten.