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Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung  

Beschwerdestelle gemäß der Satzung zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung

neue Wortwolke_ (1) ©EUV - Anlaufstelle zum Schutz gegen Diskriminierung


An der Viadrina sollen alle fair und respektvoll behandelt und vor Diskriminierung geschützt werden. Daher hat der Senat mit der Satzung zum Schutz vor Benachteiligung und Belästigung ein Beschwerdeverfahren festgelegt und eine Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung etabliert.

An die Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung können sich alle Mitglieder, Angehörige und Gäste der EUV (inkl. Studierende und Mitarbeitende) wenden, wenn sie an der Viadrina oder im Zusammenhang mit der Viadrina diskriminiert werden oder Konflikte erleben.

In einem vertraulichen und ggf. anonymen Rahmen gibt es die Möglichkeit, über den Vorfall zu sprechen und Handlungsalternativen abzuwägen. Eine Option ist, eine formale Beschwerde einzulegen und ein Beschwerdeverfahren durchzuführen. Daneben können sich die Beteiligten z.B. auch auf eine professionelle Konfliktlösung einigen.

Die Viadrina möchte alle ermutigen, über diskriminierendes Verhalten zu sprechen, sich beraten zu lassen und sich zu beschweren. Besonders diejenigen, die unsicher sind, ob ihr Fall relevant oder eindeutig zuzuordnen ist, möchte sie bestärken, das Gespräch zu suchen.

Ansprechpersonen in der Anlaufstelle zum Schutz vor Diskriminierung sind die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Katja Kraft, und der Diversity-Manager, Norbert Morach sowie Peter Liebscher vom Deutsch-Lektorat des Sprachenzentrums. Darüber hinaus gibt es weitere Anlaufstellen, die Beratung anbieten.