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Wie kandidiere ich?

1. Wer kann für den Senat und die Fakultätsräte kandidieren?

Passiv wahlberechtigt, das heißt wählbar, sind alle Hochschulmitglieder, also alle Personen, die hauptberuflich an der Europa-Universität Viadrina tätig sind oder als Studierende eingeschrieben sind.

2. Wie kandidiere ich?

Wahlvorschlag

Um zu kandidieren, muss ein Wahlvorschlag beim Wahlleiter eingereicht werden. Dazu wird empfohlen, das Wahlformular zu verwenden. Ein Wahlvorschlag kann als lose Liste oder als Einzelkandidatur abgegeben werden. Bei Listen sollte möglichst eine Listenbezeichnung und eine Listensprecherin oder ein Listensprecher anzugeben (Wahlordnung § 14 Abs. 5 Satz 3).

Anzahl der Kandidierenden

Der einzelne Wahlvorschlag darf höchstens dreimal so viele Kandidierende enthalten, wie Sitze in der jeweiligen Mitgliedergruppe zu besetzen sind. Die Kandidierenden müssen dem Wahlkreis angehören und dürfen nicht in einen anderen Wahlvorschlag aufgenommen sein.

Erforderliche Angaben

Jeder Wahlvorschlag muss folgende Angaben für alle Kandidierenden enthalten: Mitgliedergruppe, Fachbereich, Name, Vorname, Matrikelnummer, Geburtsdatum (Wahlordnung § 14 Abs. 5).

Kontaktmöglichkeit

Darüber hinaus wird dringend empfohlen, eine E-Mail-Adresse und/oder eine Mobiltelefonnummer anzugeben, damit die Wahlkommission bei fehlenden oder unklaren Angaben Kontakt aufnehmen kann. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Bereitschaft zur Kandidatur

Mit dem Wahlvorschlag muss eine schriftliche, unwiderrufliche Bereitschaftserklärung aller Kandidierenden eingereicht werden (auch hierzu wird empfohlen, das Wahlformular zu verwenden).

3. Wer muss mich unterstützen?

Unterstützer/-innenliste

Jedem Wahlvorschlag muss eine Unterstützer/-innenliste beigefügt sein. Es wird empfohlen, dafür das Unterstützer/innenformular zu verwenden.

Wer kann eine Kandidatur unterstützen?

Eingereichte Wahlvorschläge müssen von mindestens drei Wahlberechtigten dieses Wahlkreises, unter Angabe der Zugehörigkeit zum betreffenden Wahlkreis (Mitgliedergruppe) bzw. zur betreffenden Fakultät unterzeichnet sein.

4. Nach welchem Wahlsystem wird gewählt?

personalisierte Verhältniswahl - Details siehe Wahlordnung.

 


Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Wahlordnung der Europa-Uni in der aktuellen Fassung.