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Wahlen an der Universität

 

  • Informationen über den Senat
  • Amtszeit: Die Wahl der Mitglieder erfolgt für eine zweijährige Amtszeit. Die studentischen Mitglieder werden für eine einjährige Amtszeit gewählt.
  • Anzahl der Mitglieder / Wahlkreise:
    • 2 Studierende
    • 1 nicht-wissenschaftliche/r Mitarbeiter/-in
    • 2 wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen ,
    • 2 Professor/-innen Kuwi,
    • 2 Professor/-innen Wiwi,
    • 2 Professor/-innen Jura.

 

Fakultätsräte

  • Informationen über den:
  • Amtszeit: Die Wahl der Mitglieder erfolgt für eine zweijährige Amtszeit. Die studentischen Mitglieder werden für eine einjährige Amtszeit gewählt.
  • Anzahl Mitglieder / Wahlkreise:
    • 2 Studierende,
    • 1 nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen,
    • 2 wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen,
    • 6 Professor/-innen
      der jeweiligen Fakultät

 

Für die Wahlen zum Studierendenparlament, zu den Fachschaftsräten und zum Sprachenbeirat wenden Sie sich bitte an die Wahlkommission der Studierendenschaft

Für die Wahlen zu den Personalräten wenden Sie sich bitte an den jeweils zuständigen Personalrat

Gleichstellungsbeauftragte

Schwerbehindertenvertrauensperson

 


Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Wahlordnung der Europa-Uni in der aktuellen Fassung.