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Wählen & Briefwahl

Wer darf wählen? (Wähler*innenlisten)

Aktiv wahlberechtigt sind alle Hochschulmitglieder und Hochschulangehörigen, also alle Personen, die an der Europa-Universität Viadrina haupt- oder nebenberuflich tätig sind, einen Lehrauftrag inne haben oder als Studierende eingeschrieben sind. Zur Zuordnung des Wahlrechts bei Personen, die gleichzeitig verschiedenen Statusgruppen oder verschiedenen Fakultäten oder Einrichtungen angehören, siehe folgende Übersicht.

Eine Stimmabgabe ist nur möglich, wenn Sie in den Wähler/-innenlisten geführt werden. Diese liegen während der Auslagefristam Service Point im AM aus. Einwendungen gegen die Wähler*innenlisten können gegenüber der Wahlleitung erhoben werden.

Urnenwahl

Die Urnenwahl findet in der Regel im Foyer des Gräfin-Dönhoff-Gebäudes während der Mittagszeit statt.
Bitte informieren Sie sich vorab über den genauen Ort und die genaue Zeit.

Bitte bringen Sie zur Wahl mit:

  • Studierende: Studierendenausweis bzw. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder amtlichen Lichtbildausweis
  • Beschäftigte: Mitarbeiter*innenausweis oder amtlichen Lichtbildausweis

Briefwahl

Wer steht zur Wahl?

Die Kandidierenden werden rechtzeitig vor der Wahl in einer Online-Wahlzeitung vorgestellt.