Hauptstudium
Leistungskontrollen und Schlüssel- und Zusatzqualifikationen
Ab dem 4. Fachsemester beginnt nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung das Hauptstudium. Es dient dem ergänzenden Studium der Pflichtfächer und dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen sowie weiterer Zusatzqualifikationen. Durch studienbegleitende Leistungskontrollen (Übungen und Hausarbeiten für Fortgeschrittene in den Hauptrechtsgebieten) weisen die Studierenden nach, dass sie im Hauptstudium die für die staatliche Pflichtfachprüfung notwendigen Kenntnisse erworben haben und diese auf Sachverhalte anzuwenden verstehen.
Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums werden durch Fächer ergänzt, die den Schlüsselqualifikationen (SQ) oder den Zusatzqualifikationen (ZQ) zuzurechnen sind. Zu den Angeboten im Bereich der SQ zählen insbesondere Vertragsgestaltung, außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation, Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Vernehmungslehre, anwaltliche Tätigkeit und Moot-Court-Veranstaltungen.
Zu den ZQ gehört der erfoglreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses bzw. die erfolgreiche Teilnahme an einer rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung an einer ausländischen fremdsprachigen Universität sowie der Besuch einer fakultätsübergreifenden universitären Lehrveranstaltung.
Schwerpunktbereichsausbildung
Im Hauptstudium erfolgt neben der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung. Sie dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihr zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ergänzt die staatliche Pflichtfachprüfung. Beide Prüfungen sind notwendige Bestandteile der ersten juristischen Prüfung.
In Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung bietet Ihnen unsere Fakultät ein universitäres Examensrepetitorium an.