BAföG
Das Studium der Rechtswissenschaft, das Deutsch-Polnische Jurastudium (Bachelor | Master of German and Polish Law) und die Bachelorstudiengänge Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht und Recht und Politik sind förderungsfähig nach dem BAföG.
Wichtiger Hinweis: Verlängerung der Regelstudienzeit durch die Hochschulpandemieverordnung – >>> Folgen für die BAföG-Bescheinigung
Auskünfte und entsprechende Unterlagen zur Antragstellung erhalten Sie beim
Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Straße 8
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 | 565090
Email: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ansprechpartner/-innen für den Leistungsnachweis gem. § 48 BAföG (Formblatt 5):
BAföG-BeauftragterProf. Dr. Ulrich Häde |
stellv. BAföG-Beauftragter
Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer |
Voraussetzung für eine positive Bescheinigung des Leistungsnachweises (Formblatt 5):
Für die Ausstellung des Formblatts 5 (gem. § 48 BAföG) tun Sie bitte Folgendes:
- Senden Sie Frau Martina Seidlitz Ihren Notenspiegel per E-Mail an seidlitz@europa-uni.de als pdf-Datei aus viaCampus; GPLaw-Studierende auch die Nachweise der polnischen Leistungen.
- Das Formblatt 5 wird Ihren Leistungen entsprechend ausgestellt und vom BAföG-Beauftragten unterschrieben.
- Danach können Sie es sich im HG 120 abholen. (Coronabedingt erhalten Sie das Formblatt 5 als pdf-Datei per E-Mail.)
Bitte beachten!
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Stichtag für die Vorlage des Leistungsnachweises (Formblatt 5) zum Ende des 3. Fachsemesters beim BAföG-Amt ist der 31. Juli. |