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Personalkosten - wer kostet wieviel?

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Stand: 01.04.2011 

Die nachfolgende Aufstellung erfolgte auf der Grundlage des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes, Bundesbesoldungsordnung W sowie des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Für die genaue Berechnung von Personalkosten, die von individuellen Verhältnissen des Einzelnen
abhängig ist, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Dez. für Personal-und Rechtsangelegenheiten gern zur Verfügung.

Betrachten Sie die nachfolgende Aufstellung als Durchschnittswerte und damit als eine Orientierung:

Für das Jahr 2011

Zeitraum

Besoldung

Vergütung einschl. Arbeitgeberanteil 100%

Professoren 100%

Stufe / Zeitraum

Akad.  Mitarbeiter

Beschäftigte Sachbearbeiter

Sekretärin

 

W 1*

W 2*

W 3*

 

EG 13

EG 8

EG 6

monatlich

3.840

4.360

5.240

 

 

 

 

jährlich

46.080

52.320

62.880

 

 

 

 

zuzüglich Sonderzahlung -

monatlich Stufe 1

Jan.-Mrz.

 

3.860

 

2.720

 

2.500

Regelung per Gesetz

ab April

4.035

2.840

2.610

 

jährlich Stufe 1

 

48.340

 

34.165

 

31.415

 

monatlich Stufe 2

Jan.-Mrz.

 

4.285

 

3.010

 

2.770

 Für Lehrstuhlvertretungen ist

ab April

4.475

3.150

2.900

zusätzlich ein Arbeitgeberanteil

jährlich Stufe 2

 

53.595

 

37.805

 

34.805

 

von ca. 21 % für die Sozialver-

monatlich Stufe 3

Jan.-Mrz.

 

4.510

 

3.145

 

2.900

sicherung zu veranschlagen.

ab April

4.715

3.285

3.025

 

 

jährlich Stufe 3

 

56.420

 

39.450

 

36.380

 

Die Jahresdurchschnittswerte enthalten eine Einmalzahlung für Beschäftigte, die für April 2011 Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis erhalten in Höhe von 360 Euro.

 

Für das Jahr 2012

Zeitraum

Besoldung

Vergütung einschl. Arbeitgeberanteil 100%

Professoren 100%

Stufe / Zeitraum

Akad.  Mitarbeiter

Beschäftigte Sachbearbeiter

Sekretärin

 

W 1*

W 2*

W 3*

 

EG 13

EG 8

EG 6

monatlich

3.840

4.360

5.240

 

 

 

 

jährlich

46.080

52.320

62.880

 

 

 

 

zuzüglich Sonderzahlung -

monatlich Stufe1

 

4.140

 

2.915

 

2.685

Regelung per Gesetz

jährlich Stufe 1

 

49.680

 

34.980

 

32.220

 

Für Lehrstuhlvertretungen ist

monatlich Stufe 2

 

4.590

 

3.235

 

2.970

 

zusätzlich ein Arbeitgeberanteil

jährlich Stufe 2

 

55.080

 

38.820

 

35.640

 

von ca. 21 % für die Sozialver-

monatlich Stufe 3

 

4.825

 

3.370

 

3.105

 

sicherung zu veranschlagen.

jährlich Stufe 3

 

57.900

 

40.440

 

37.260

 

Angaben wurden gerundet und in € angezeigt

 

Hinweis zur Übersicht der Personalkosten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Bitte beachten Sie die nachfolgenden neuen Tabellen ab dem 01.01.2011 für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Diese aktuellen Stundensätze, sind vertraglich zu vereinbaren.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten gern zur Verfügung


Stundensätze:

Studentische Hilfskraft ab 01.01.2011

Wissenschaftliche Hilfskraf (BA) ab 01.01.2011

Wissenschaftliche Hilfkraft (MA) ab 01.01.2011

Urlaubsanspruch Hilfskräfte