Universitäre Schwerpunktbereichsausbildung
Die universitäre SPB-Ausbildung dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihr zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Sie wird mit einer universitären SPB-Prüfung abgeschlossen.
Die SPB-Ausbildung erfolgt regelmäßig im 6. und 7. Fachsemester. Die universitäre SPB-Prüfung kann wahlweise vor oder nach der staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert werden.
Die SPB bestehen aus einem Pflichtteil bzw. aus Kernfächern und einem Wahlpflichtteil bzw. Ergänzungsfächern, an deren Lehrveranstaltungen Sie nach Ihrer Wahl teilnehmen. Die von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen sind im Umfang von 14 Semesterwochenstunden bei der Anmeldung zur mündlichen Prüfung in einer Liste anzugeben.
Um Sie bei Ihrer eigenen Studienplanung zu unterstützen, werden die Lehrveranstaltungen der einzelnen SPB drei Semester im Voraus geplant und veröffentlicht.
Die Detailregelungen zur Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung entnehmen Sie der Studien- und Prüfungsordnung, die unter Rechtsvorschriften veröffentlicht ist.