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Praktikumsanerkennung für Studierende der Kulturwissenschaften

Das Career Center führt die Anerkennung für folgende Studiengänge der Kulturwissenschaftlichen Fakultät gemeinsam mit den jeweiligen Prüfungsausschüssen durch:

Bachelor-Studiengänge
  • Kulturwissenschaften BA
  • Recht und Politik BA                                      
  • Interkulturelle Germanistik BA
Master-Studiengänge

  • Europäische Kulturgeschichte MA
  • Kultur und Geschichte Mittel- und Osteuropas MA
  • Literaturwissenschaften MA
  • Soziokulturelle Studien MA
  • Sprache, Kommunikation und Kulturen in Europa MA
  • Sprache, Medien, Gesellschaft MA

Die Anerkennung von Praktika im MES und MuDiM erfolgt nicht durch das Career Center.

Wie erfolgt die Anerkennung meines Praktikums/ Werkstudentenstelle?

Die Anerkennung eines Praktikums/ einer Werkstudentenstelle o.ä. als Studienleistung wird durch das Einreichen eines Berichtes (Online-Formular und unterschriebener Scan) und einer Bestätigung/ Zeugnis des Praktikumsgebers beantragt. Arbeits-/Praktikanten-/Werkstudentenverträge werden als Nachweis des Arbeitgebers nicht anerkannt. Bitte lesen Sie dazu die Informationen zum Anerkennungsverfahren. Die Anerkennung kann bis zu 8 Wochen dauern.

Woher weiß ich, ob eine Tätigkeit/ ein Praktikum als  Studienleistung anerkannt wird?

Die Praktikumsrichtlinien der Fakultät regeln, welche Praktika anerkannt werden können und wieviele ECTS-Credits Sie jeweils erhalten.

Praktikumsrichtlinien der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Praktikumsrichtlinie des Studiengäng Kulturwissenschaften BA und Interkulturelle Germanistik

Praktikumsrichtlinie Recht und Politik BA PO 2017  (auslaufend)

Praktikumsrichtlinie Recht und Politik/Politik und Recht PO 2021

Praktikumsrichtlinie der Masterstudiengänge MASS, MEK, KGMOE, SMG, Literaturwissenschaften

Praktikumsrichtlinie Master European Studies (Anerkennung über das Studiengangsbüro)