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Praktikumsanerkennung für Studierende der Kulturwissenschaften

Das Career Center führt die Anerkennung für folgende Studiengänge der Kulturwissenschaftlichen Fakultät gemeinsam mit den jeweiligen Prüfungsausschüssen durch:

Bachelor-Studiengänge
  • Kulturwissenschaften BA
  • Recht und Politik BA       
  • Cultural and Social Studies BA                           
  • Interkulturelle Germanistik BA (auslaufend)
Master-Studiengänge
  • Europäische Kulturgeschichte MA (auslaufend)
  • Geschichte der Moderne transkulturell
  • Kultur und Geschichte Mittel- und Osteuropas MA
  • Literaturwissenschaften MA
  • Soziokulturelle Studien MA
  • Sprache, Kommunikation und Kulturen in Europa MA
  • Sprache, Medien, Gesellschaft MA

Die Anerkennung von Praktika im MES und MuDiM  sowie im ViaPACS erfolgt nicht durch das Career Center.

Wie erfolgt die Anerkennung meines Praktikums/ Werkstudentenstelle?

Die Anerkennung eines Praktikums/ einer Werkstudentenstelle o.ä. als Studienleistung wird durch das Einreichen eines Berichtes (Online-Formular und unterschriebener Scan) und einer Bestätigung/ Zeugnis des Praktikumsgebers beantragt. Arbeits-/Praktikanten-/Werkstudentenverträge werden als Nachweis des Arbeitgebers nicht anerkannt. Bitte lesen Sie dazu die Informationen zum Anerkennungsverfahren. Die Anerkennung kann bis zu 8 Wochen dauern.

Woher weiß ich, ob eine Tätigkeit/ ein Praktikum als  Studienleistung anerkannt wird?

Die Praktikumsrichtlinien der Fakultät regeln, welche Praktika anerkannt werden können und wieviele ECTS-Credits Sie jeweils erhalten.

Praktikumsrichtlinien der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Praktikumsrichtlinie der Studiengänge Kulturwissenschaften BA und Interkulturelle Germanistik

Praktikumsrichtlinie Cultural and Social Studies BA (deutsche Version)

Praktikumsrichtlinie Recht und Politik BA PO 2017  (auslaufend zum 30.09.2024)

Praktikumsrichtlinie Recht und Politik/Politik und Recht PO 2021

Praktikumsrichtlinie der Masterstudiengänge MASS, MEK, KGMOE, SMG, Literaturwissenschaften, GMT

Praktikumsrichtlinie Master European Studies (Anerkennung über das Studiengangsbüro)