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Anerkennung von Praktika als Studienleistung

Praktika und andere studienbezogene Tätigkeiten, die für das Studium angerechnet werden sollen, müssen anerkannt werden . Dafür ist nach Beendigung der Tätigkeit ein Online-Formular auszufüllen und eine Kopie des Praktikums-/ Arbeitszeugnisses einzureichen.  Die Anerkennung kann nach Vorlage aller Unterlagen bis zu 8 Wochen dauern.

 

Informationen zur Praktikumsanerkennung nach Fakultäten

Grundlage für die Anerkennung sind die jeweils geltenden Praktikumsrichtlinien.

Bitte wählen Sie für weitere Informationen Ihr Fakultät aus, die fakultätsübergreifenden Studiengänge finden Sie jeweils bei beiden beteiligten Fakultäten.

Die Anerkennung der Praktika im MES, MuDiM sowie der Studiengänge der ENS und VIAPACS erfolgt nicht für durch das Career Center.

 

Kultur-
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Wirtschafts-
wissenschaftliche

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