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Anerkennung Ehrenamt Wiwi

fforst ©Heide Fest

Da im Rahmen langfristigen ehrenamtlichen Engagements zahlreiche Schlüsselkompetenzen erworben und vertieft werden, kann die Mitarbeit in Vereinen und insbesondere studentischen Initiativen unter Erfüllung der in der in der Richtlinie der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät aufgeführten Bedingungen im Modul weitere Softskills als Studienleistung anerkannt werden. 

Studierende im Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft|Wirtschaft und Recht finden Informationen zur Anerkennung  hier. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Dekanat der Juristischen Fakultät ein.

Auch wenn Personaler Engagement gern im Lebenslauf sehen, sind relevante Praktika oft die Vorraussetzung für eine Einstellung. Wir empfehlen daher dringend neben dem ehrenamtlichen Engagement ein Praktikum zu absolvieren.

Die Anerkennung erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Dort sind einzureichen:

  1. Das ausgefüllte Formular Anerkennung inländischer Studien- und Prüfungsleistungen (Modul Softskills)

  2. 2-3seitiger Bericht ( bitte Formular nutzen) aus dem die Tätigkeit mit dem jeweils zeitlichen Umfang hervorgeht, sowie eine Beschreibung der erworbenen Schlüsselkompetenzen. Den Studierenden wird nahegelegt ein Logbuch zu führen.

  3. Schriftliche Bestätigung des Vereinsvorstands mit Angabe des Zeitraumes sowie des Stundenumfangs auf offiziellem Briefkopf des Vereins. Die Mitarbeit in studentischen Initiativen ist zudem durch einen externen Mentor oder eine externe Mentorin (Auftraggeber/in, Ansprechperson/ Betreuer/in in der Hochschule, Dachverband usw.) zu bestätigen.

Die ECTS-Vergabe und die Mindeststunden regelt die entsprechende Richtlinie.