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Anerkennung Ehrenamt Kuwi

Unsere Viaphoniker, Ehrenhof innen ©Heide Fest

Wer sich langjährig ehrenamtlich engagiert trainiert Schlüsselkompetenzen und erwirbt je nach Engagement berufsrelevante Praxis. Deshalb wird Engagement von Arbeitgebern im Lebenslauf gern gesehen. Relevante Praktika sind aber oftmals Voraussetzung für die Einladung zum Bewerbungsgespräch.

Studierende der Kulturwissenschaftlichen Fakultät können langfristiges ehrenamtliches Engagement in Vereinen und studentischen Initiativen in den Praxismodulen der Studiengänge anerkennen lassen. In der Regel wird das Engagement als Praktikum anerkannt. Kriterien für die Anerkennung:

  • Die im Ehrenamt ausgeübten Tätigkeiten müssen studienbezogen sein, d.h. der akademischen Ausbildung entsprechen und inhaltlich zum Studium passen
  •  Die Mindestdauer darf 140 Stunden nicht unterschreiten
  •  Es liegt eine schriftliche Bestätigung des Vereinsvorstands vor, mit Angabe des Zeitraumes sowie des Stundenumfangs auf offiziellem Briefkopf des Vereins. Die Mitarbeit in studentischen Initiativen ist zudem durch einen externen Mentor oder eine externe Mentorin (Auftraggeber/in, Ansprechperson/ Betreuer/in in der Hochschule, Dachverband usw.) zu bestätigen.
  • Der zuständige Prüfungsausschuss hat der Anerkennung auf dem Praktikumsbericht oder dem Bestätigungsschreiben per Unterschrift zugestimmt.

Näheres regeln die Praktikumsrichtlinien. Die Mitarbeit in universitären und studentischen Gremien wird nicht anerkannt.

Die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements als Praktikum bedarf immer der Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses. Das Verfahren entspricht dem der Praktikumsanerkennung.