Banner Viadrina

Dezernat für Personalangelegenheiten

Herzlich Willkommen,

alles Wissenswerte von A bis Z finden Sie in unserem Inhaltsverzeichnis.
Bei Fragen können Sie auch gerne das Sekretariat kontaktieren.

„[…] Aber zuerst kommt die Menschlichkeit und dann erst die Maschinen. Vor Klugheit und Wissen kommt Toleranz und Güte.
Ohne Menschlichkeit und Nächstenliebe ist unser Dasein nicht lebenswert. []“

- Charlie Chaplin, 1940



Maßnahmenplan sommerlicher Hitzeschutz

 

Aktuelles

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Bescheinigung) wird ab dem 01.01.2023 die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzen. Daher melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit im Dezernat II bitte ausschließlich über den Formcycle-Link.

Die Abfrage bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erfolgt dann über die Mitarbeiter*innen des Dezernates II. Bitte beachten Sie, dass es zu Verzögerungen bei Rückmeldung durch die Krankenkasse kommen kann und daher die Eintragungen in das Zeiterfassungssystem nicht taggleich erfolgen werden können. Zusätzlich müssen alle Beschäftigte im Fall einer Arbeitsunfähigkeit weiterhin unverzüglich die Vorgesetzten informieren. 

Die Bescheinigung für kranke Kinder von Arbeitnehmer*innen erfolgt weiterhin in Papierform. Diese werden ebenfalls im Formcycle-Link hochgeladen.

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zur Zeit nichts. Sie erhalten Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an Ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle versenden.