Dezernat für Personalangelegenheiten
Herzlich Willkommen,
alles Wissenswerte von A bis Z finden Sie in unserem Inhaltsverzeichnis.
Bei Fragen können Sie auch gerne das Sekretariat kontaktieren.
„[…] Aber zuerst kommt die Menschlichkeit und dann erst die Maschinen. Vor Klugheit und Wissen kommt Toleranz und Güte. Ohne Menschlichkeit und Nächstenliebe ist unser Dasein nicht lebenswert. […]“ - Charlie Chaplin, 1940 |
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Aktuelles
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Informationen zur Gewährung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen
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Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 |
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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Bescheinigung) ersetzt seit dem 01.01.2023 die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Daher melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit im Dezernat II bitte über den Formcycle-Link. Liegebescheinigungen bei stationären Aufenthalten reichen Sie bitte über zeiterfassung@europa-uni.de ein. Die Abfrage bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erfolgt dann über die Mitarbeiter*innen des Dezernates II. Bitte beachten Sie, dass es zu Verzögerungen bei Rückmeldung durch die Krankenkasse kommen kann und daher die Eintragungen in das Zeiterfassungssystem nicht taggleich erfolgen werden können. Zusätzlich müssen alle Beschäftigte im Fall einer Arbeitsunfähigkeit weiterhin unverzüglich die jeweiligen Vorgesetzten informieren. Die Bescheinigung für kranke Kinder von Arbeitnehmer*innen erfolgt weiterhin in Papierform. Diese kann ebenfalls im Formcycle-Link hochgeladen. Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zur Zeit nichts. Sie erhalten Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an Ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle versenden. Mitteilungen, dass ein sog. § 5-Tag in Anspruch genommen werden soll, senden Sie bitte ausschließlich an zeiterfassung@europa-uni.de und parallel an Ihre*n Vorgesetzte*n. |
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Maßnahmenplan sommerlicher Hitzeschutz |