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Familienbüro der Viadrina

Krankheit des Kindes

Eltern können bei Krankheit der eigenen Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres von der Arbeit freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass Sie das Kind selbst betreuen und die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich ist.

Für den Arbeitgeber benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Krankheit Ihres Kindes. Den Durchschlag des Krankenscheins schicken Sie so schnell wie möglich an das Personaldezernat, das Original ausgefüllt an die Krankenkasse. Das Personaldezernat leitet alle Informationen an die Zentrale Bezügestelle und die Krankenkasse weiter.

Für die Krankentage bekommen sie Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von 70% des Bruttolohns. Pro Kind und Elternteil stehen Ihnen 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr zur Pflege des kranken Kindes zu. Bei mehren Kindern gibt es max. 25 Arbeitstage je Elternteil. Alleinerziehende haben pro Kind 20 Tage, bei mehreren Kindern max. 50 Tage im Jahr.

Tipp: Wenn ein Wochenende innerhalb der Krankschreibung Ihres Kindes liegt, lassen Sie sich zur Sicherheit zwei Krankenscheine ausstellen, damit nicht aus Versehen das Wochenende als Krankentage mitgerechnet wird. Dauert also die Krankschreibung von Mittwoch bis Dienstag, lassen Sie sich einen Krankenschein für Mittwoch-Freitag und einen zweiten für Montag/Dienstag ausstellen.