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Familienbüro der Viadrina

Gesetzliche Regelungen

Neben den Möglichkeiten der Viadrina zur Arbeitszeitflexibilisierung gibt es auch einige gesetzliche Regelungen, die Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern.

Brückenteilzeit

  • bietet den Arbeitnehmenden einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (mind. 1 Jahr bis max. 5 Jahre), mit dem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit 
  • bei den Arbeitnehmenden müssen keine bestimmten Gründe (z.B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen 
  • fordert von Arbeitgebern die Wünsche von Teilzeitbeschäftigen bzgl. Dauer und Lage der Arbeitszeit zu erörtern
  • fordert von Arbeitgebern das Darlegen (ggf. Beweisen), dass eine freie Stelle nicht mindestens gleichwertig von einer teilzeitbeschäftigten Person ausgeführt werden kann

Auf der Seite des Bundesdministerium für Arbeit und Soziales finden Sie alle Informationen zu Vorraussetzungen und die genaue Erläuterung der Brückenteilzeit. 

Weiterführende Information zum Arbeiten in Teilzeit finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

www.teilzeit-info.de