Checkliste
Vor der Geburt:
- Information des/der Vorgesetzten über die Schwangerschaft (Inanspruchnahme der Mutterschutzregelungen, Kündigungsschutz, Vereinbarung eines Gesprächs zur Planung der verbleibenden Monate bis zur Geburt und der Elternzeit)
- Antrag auf Mutterschaftsgeld über die eigene Krankenkasse (ca. 7 Wochen vor der Geburt)
- Antrag auf Elternzeit (Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit)
- Regelung des Aus- und Wiedereinstiegs vor und nach der Elternzeit: (Klärung der Bedingungen des Wiedereinstiegs, Absprachen zum Kontakt während der Elternzeit, z.B. Teilnahme an Besprechungen und Betriebsfeiern, evtl. Übernahme von Krankheitsvertretungen, Absprache zu Möglichkeiten der Weiterbildung, Klärung der Vertretungsregelung)
bei Bedarf
- Antrag auf Mehrbedarf für Schwangere und Erstausstattung beim Jobcenter (Mehrbedarf und Schwangerenbekleidung ab 13. SSW, Erstausstattung ab 6. Monat (auf jeden Fall vor!!! der Geburt))
- Antrag auf Unterstützung der Stiftung Hilfe für die Familie/ Familien in Not (Antrag über eine Beratungsstelle, ca. 4-6 Monate vor der Geburt, auf jeden Fall aber vor Beginn der Mutterschutzfrist)
- Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ (Erstausstattung, Schwangerschaftsbekleidung, Antrag über Beratungsstellen vor!!! der Geburt)
- Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht beim zuständigen Jugendamt beantragen (gilt nur für nicht verheiratete Eltern, kann auch noch nach der Geburt beantragt werden)
Nach der Geburt:
- Beantragung einer Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes (in den Krankenhäusern wird häufig eine Anmeldung des Kindes bereits vorgenommen,beim Standesamt muss nur noch die Urkunde abgeholt werden, die Urkunde muss innerhalb einer Woche nach der Geburt beantragt werden)
- Anmeldung der Elternzeit der Mutter (1 Woche nach der Geburt, wenn diese direkt nach dem Mutterschutz beginnen soll)
- Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle des zuständigen Jugendamtes (nach der Geburt des Kindes, Achtung!: das Elterngeld wird max. 3 Monate rückwirkend bezahlt)
- Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Antrag in den ersten 6 Lebensmonaten des Kindes)
- Krankenversicherung: Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse eines Elternteils (möglichst bald nach der Geburt, bis das Kind eine eigene Chipkarte hat, ist es bei dem Elternteil mit versichert)
- Einwohnermeldeamt: Anmeldung des Kindes, Änderung der Lohnsteuerkarte, evtl. Beantragung Kinderreisepass beim zuständigen Einwohnermeldeamt
- Rückkehrgespräch mit dem/der Vorgesetzten (bei längerer Auszeit ca. 3 Monate vor dem Wiedereinstieg, ggf. Antrag auf Teilzeit stellen, Gespräch über mögliche Qualifizierungsmaßnahmen)
- Antrag auf Übertragung des 3. Jahres Elternzeit bis zum 8.Lebensjahr des Kindes (7 Wochen vor dem zweiten Geburtstag des Kindes, wenn nicht die gesamte Elternzeit von 3 Jahren beantragt wurde)
bei Bedarf
- Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse
- Antrag auf ALG II beim Jobcenter (Sozialgeld für das Kind, Mehrbedarf Alleinerziehende, laufende Leistungen im Urlaubssemester, Achtung!: Antrag rechtzeitig stellen, ALG II wird nicht rückwirkend bezahlt)
- Antrag auf einen Betreuungsgutschein/Rechtsanspruch beim zuständigen Jugendamt (ca. 3 Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn)
- Antrag auf Wohngeld beim Bezirksamt/Wohnungsamt