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Stabsstelle Berufungen

Informationen für Rufinhaber und Rufinhaberinnen

Der Präsident/ die Präsidentin erteilt den Ruf zur Besetzung der freien Stelle.

Die Rufinhaberin/ der Rufinhaber erhält ein Informationsschreiben, das der Vorbereitung der Berufungsverhandlungen dient. Unter anderem geht es um die Vorstellung des Lehr- und Forschungskonzepts, um benötigte Ausstattung im Rahmen der zukünftigen Lehr- und Forschungstätigkeit sowie um weitere notwendige Nachweise (Gesundheitszeugnis usw.).

Für Fragen zur Organisation der Verhandlungen können sich Rufinhaberinnen bzw. Rufinhaber an das Berufungsmanagement wenden.

Fragen zur W-Besoldung, dem Beamtenrecht sowie zur Vergabe von Leistungsbezügen beantwortet Frau Steffi Tetzlaff (Dezernat für Personalangelegenheiten).


Berufungsverhandlungen

Die Berufungsverhandlungen werden auf der Grundlage der Vorstellungen der Rufinhaberin/ des Rufinhabers vorbereitet. Die Zuarbeiten zur sächlichen und personellen Ausstattung, zur räumlichen Ausstattung, IT-Ausstattung sowie bibliothekarischen Ausstattung erfolgen von der Fakultät (siehe Rahmenbedingungen) und im Vorgespräch vor der Berufungsverhandlung, vom Kanzler.

Die wesentlichen Verhandlungsinhalte sind den Informationen zu Berufungsverhandlungen zu entnehmen.

Das im Ergebnis der Berufungsverhandlungen erarbeitete Berufungsangebot wird dem Rufinhaber/der Rufinhaberin zur Kenntnis gegeben. Im Ergebnis weiterer Absprachen (per Mail) zwischen Präsidentin/ Kanzler und Rufinhaber/Rufinhaberin wird die Berufungsvereinbarung erarbeitet.


Annahme oder Ablehnung des Rufs

Die schriftliche Berufungsvereinbarung gilt als Ausstattungszusage. Zur Annahme ist eine schriftliche Mitteilung (Rufannahme) innerhalb einer gegebenen Frist durch die Rufinhaberin/ den Rufinhaber an den Präsidenten/ die Präsidentin zu richten. Die Rufablehnung ist gleichfalls an den Präsidenten/ die Präsidentin zu senden.


Ernennung

Nach Annahme des Rufs erfolgt die Ernennung durch den Präsidenten/ die Präsidentin und damit die Übergabe der Ernennungsurkunde. Im Vorfeld hierfür werden von der Rufinhaberin/ dem Rufinhaber das Gesundheitszeugnis sowie das Führungszeugnis abgefordert.