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Stabsstelle Berufungen

Informationen für Bewerber und Bewerberinnen

Verfahrensverlauf

Das Verfahren zur Neu- oder Wiederbesetzung einer Professur oder Juniorprofessur an der Stiftung Europa-Universität Viadrina unter Zuordnung zu einer der Fakultäten der Europa-Universität Viadrina erfordert die Beachtung einer Reihe gesetzlicher Vorschriften und Ordnungen. Eine Besonderheit stellt die eigenverantwortliche Durchführung der Verfahren an der Universität, von der Freigabe bis zur Ernennung, dar. Als Organ der Stiftung Europa-Universität Viadrina wirkt der Stiftungsrat bei Berufungsverfahren mit.


Ablauf des Berufungsverfahrens an der Stiftung Europa-Universität Viadrina

  1. Beantragung der Stellenfreigabe/Perspektivgespräch
  2. Arbeit der Berufungskommission
  3. Berufungsvorschlag/Beschlüsse der Gremien
  4. Ruferteilung

 
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fakultäten finden Sie hier.


1. Beantragung der Stellenfreigabe und Strategiegespräch

Die Fakultät, in der die Professur oder Juniorprofessur neu zu besetzten oder wieder zu besetzten ist, stellt einen Antrag beim Präsidenten/ bei der Präsidentin.

Inhalt des Antrags:

  • Wertigkeit, Denomination
  • Einbindung in das Forschungskonzept und in die Lehre der Fakultät
  • Entwurf des Ausschreibungstextes
  • Geplante Ausstattung

Nach dem Vorliegen des Antrags findet beim Präsidenten/ bei der Präsidentin gemeinsam mit der Dekanin/ dem Dekan der Fakultät, der Kanzlerin/ dem Kanzler und der Gleichstellungsbeauftragten eine Erörterung (Strategiegespräch) statt.

Hier werden u.a. die Bedeutung der Professur oder Juniorprofessur unter Berücksichtigung des Struktur- und Entwicklungsplanes sowie die mögliche Bewerbungslage erörtert.

Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und im Ergebnis des Strategiegesprächs entscheidet der Präsident/ die Präsidentin über die beantragte Besetzung.

Hiernach erfolgt die Anzeige des Ausschreibungstextes an den Stiftungsrat und sodann die Veröffentlichung der Ausschreibung.


2. Arbeit der Berufungskommission

Die Berufungskommission setzt sich aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zusammen, die das zu besetzende Fach angemessen repräsentieren, so dass eine hohe Qualität des Berufungsverfahrens sichergestellt wird.

Weiterhin wirken in der Berufungskommission mindestens eine akademische Mitarbeiterin/ein akademischer Mitarbeiter und eine Vertreterin/ ein Vertreter der Studierenden als weitere stimmberechtigte Mitglieder mit.

Des Weiteren wirken mit: 

Eine Vertreterin/ ein Vertreter der nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden als nichtstimmberechtigtes Mitglied, die Gleichstellungsbeauftragte, die/ der Berufungsbeauftragte und im Falle von Bewerbungen von Menschen mit Behinderung, die Vertrauensperson für Schwerbehinderte.

Zusätzlich bestimmt der Präsident/ die Präsidentin ein stimmberechtigtes Mitglied (Professorin/Professor) einer Nachbarfakultät.

Die Berufungskommission legt die näheren Auswahlkriterien auf der Grundlage des Ausschreibungstextes fest und wählt unter allen Bewerberinnen und Bewerbern diejenigen aus, die zu einer hochschulöffentlichen Präsentation (ein Probevortrag mit Diskussion und/oder eine Lehrveranstaltung) eingeladen werden. Im Rahmen dieses Termins findet im Anschluss an den öffentlichen Teil eine Beratung der Berufungskommission mit der Bewerberin/ dem Bewerber statt.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach der Anhörung in die engere Wahl gezogen werden, beauftragt die Berufungskommission zwei auf dem Berufungsgebiet anerkannte, auswärtige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, vergleichende Gutachten zu erstellen. Nach Eingang und Würdigung der Gutachten erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, mit in der Regel drei Bewerberinnen und Bewerbern.


3. Berufungsvorschlag/Beschlüsse der Gremien

Die Berufungskommission stimmt über die Vergabe jedes Ranges innerhalb der Berufungsliste ab.

Der Berufungsvorschlag setzt sich aus den gesamten Unterlagen des Berufungsverfahrens zusammen und spiegelt den Verfahrensverlauf wieder. Er enthält:

  • den Ausschreibungstext,
  • Protokolle der Sitzungen der Berufungskommission,
  • die auswärtigen Gutachten,
  • die eingehende Begründung der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Probevorträge bzw. die Probelehrveranstaltungen sowie
  • die Begründung der Nichtberücksichtigung für eine Anhörung.

Der gesamte Berufungsvorschlag wird durch die Berufungskommission der Dekanin/ dem Dekan vorgelegt, die/ der dem Fakultätsrat den Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreitet.

Danach ist der Berufungsvorschlag dem Senat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Anschließend entscheidet das Präsidium über die Aufnahme des Berufungsvorschlags auf die Tagesordnung des Stiftungsrates.


4. Ruferteilung

Der Präsident/ die Präsidentin beruft die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf Vorschlag des Senats im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat. 

In dem Auswahlverfahren nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden durch die Dekanin/ den Dekan unverzüglich nach Annahme des Rufes über ihre Nichtberücksichtigung informiert. Die Bewerbungsunterlagen sind frühestens 3 Monate nach Ernennung bzw. Einstellung auf Wunsch der Bewerberinnen und Bewerber im Falle postalisch eingereichter Bewerbungsunterlagen zurückzusenden bzw. zu vernichten.


Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fakultäten

 

FakultätDekanin/DekanFakultätsgeschäftsführer/-innen
Juristische Fakultät Prof. Dr. Ulrich Häde Frau Michaela Ignatius
Frau Ewa Szkarlat
Kulturwissenschaftliche Fakultät Prof. Dr. Timm Beichelt Herr Oliver Kossack
Herr Sönke Matthiessen
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prof. PhD Ingo Geishecker Herr Frank Rudovsky


Weitere Ansprechpartner*innen

Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte            

Fragen zu Angeboten der familiengerechten Hochschule

Familienbeauftragte