Banner Viadrina

Familienbüro der Viadrina

Vertragsverlängerungen aufgrund von Familienphasen

Die befristeten Arbeitsverträge des akademischen Personals können aufgrund von Familienphasen verlängert werden.

Es gilt die Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Akademischen Mitarbeiter*innen auf haushaltsfinanzierten Stellen steht die sogenannte familienpolitische Komponente zu. Ihre Arbeitsverträge verlängern sich auf Antrag um bis zu zwei Jahre je Kind, wenn die Höchstbefristungsdauer von sechs Jahren je Qualifikationsphase erschöpft ist.

Akademische Beschäftigte mit Drittmittelverträgen haben die Möglichkeit der Vertragsverlängerung um Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit.

Juniorprofessuren werden entsprechend der Möglichkeit im Brandenburgischen Hochschulgesetz (§46 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BbgHG) auf Antrag der Juniorprofessor*innen bei Betreuung eines minderjährigen Kindes um maximal zwei Jahre für maximal zwei Kinder verlängert.

Die Anträge auf Vertragsverlängerung sind im Dezernat für Personalangelegenheiten zu stellen.

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Vertragsverlängerungen vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin im Familienbüro: familie@europa-uni.de