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Vertrag und Versicherung im Auslandspraktikum

Brauche ich einen Praktikumsvertrag für mein Auslandspraktikum?

Grundsätzlich sollten Sie einen Praktikumsvertrag mit Ihrem Praktikumsgeber im Ausland abschließen und darin die Dauer, die Arbeitszeit, aber auch Fragen der Versicherung und Vergütung regeln. Für die Anerkennung des Praktikums ist der Vertrag aber nicht notwendig.

In einigen Ländern wie Frankreich, Spanien und z.T. auch Belgien, Luxemburg und Italien schreibt das Landesrecht einen Praktikumsvertrag vor, der von der Hochschule unterzeichnet werden muss. In Frankreich wird beispielsweise oft eine Convention de Stage der Hochschule verlangt. Wir verfügen über Vertragsvorlagen für diese Länder. Bitte melden Sie sich im Career Center, sollte Ihr Praktikumsgeber einen Vertrag von Ihnen verlangen.

Welche Versicherungen sind erforderlich?

Umfassender Versicherungsschutz im Auslandspraktikum ist ausgesprochen wichtig. So sollten Sie über folgenden Versicherungsschutz verfügen:

  • Krankenversicherung (gültig für das Zielland)
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen

  • Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland im Krankheits- und Todesfall)

  • Haftpflichtversicherung

Da Sie nicht in allen Ländern über den Arbeitgeber gegen Unfälle am Arbeitsplatz und von Ihnen verursachte Schäden versichert sind, müssen Sie das mit Ihrem Praktikumsgeber klären und sich ggf. selber versichern.