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Familienbüro der Viadrina

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld können diejenigen Frauen bekommen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen. Dies gilt auch bei geringfügiger Beschäftigung, nicht jedoch bei Honorartätigkeiten. Es ist ausschließlich an die Erwerbstätigkeit gebunden und wird unabhängig von der Nationalität gezahlt. Mutterschutzgeld wird während der Zeit des Mutterschutzes, also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt. Das Mutterschaftsgeld gilt als Ersatz für den entgangenen Verdienst während der Schutzfrist. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, d.h. in den acht Wochen nach der Geburt erhält die Mutter Mutterschaftsgeld und kein Elterngeld. Der Elterngeldanspruch verringert sich dementsprechend um die Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes.

Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
In der Regel zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Versicherte bis zu 13 Euro pro Tag in Abhängigkeit vom Nettoverdienst der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz. Lag der Verdienst höher als 13 Euro pro Tag trägt der Arbeitgeber den Restbetrag bis zum Durchschnittslohn. Genauere Infos zur Beantragung bekommen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt
Privat- und familienversicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Genauere Informationen zur Höhe und Beantragung bekommen Sie bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: (0228) 619 - 18 88, Fax: (0228) 619 - 18 77
E-Mail: mutterschaftsgeldstelle@bva.de

Internet: www.mutterschaftsgeld.de

Ausführliche Informationen zum Mutterschaftsgeld hier: Bundesministerium für Frauen, Senioren, Frauen und Jugend