Vertragsverlängerung aufgrund von Familienphasen
Akademischen MItarbeiter*innen auf haushaltsfinanzierten Stellen steht die sogenannte familienpolitische Komponente zu. Ihre Arbeitsverträge verlängern sich auf Antrag um bis zu zwei Jahre je Kind, wenn die Höchstbefristungsdauer von sechs Jahren je Qualifikationsphase erschöpft ist. Dies ist in der "Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und MItarbeiter" geregelt.
Um mehr Chancengleichheit zu erreichen und Beschäftigten mit Drittmittelverträgen, die Kinder haben oder schwanger sind, ähnliche Planungssicherheit zu bieten wie Beschäftigten auf haushaltsfinanzierten Qualifikationsstellen, stand bis 2018 ein sogenannter Drittmittelfonds zur Verfügung, der eine Vertragsverlängerung für Drittmittelbeschäftigte in Anlehnung an die familienpolitische Komponente ermöglichte.
Seit 2018 gilt laut Punkt 2 der "Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsverträgen akademischer Mitarbeiterinnen und MItarbeiter" auch für Beschäftigte mit Drittmittelverträgen die Möglichkeit der Vertragsverlängerung um Zeiten des Mutterschutzes und der Elternzeit. Die Anträge sind im Dezernat für Personalangelegenheiten zu stellen.
Juniorprofessuren werden entsprechend der Möglichkeit im Brandenburgischen Hochschulgesetz (§46 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BbgHG) auf Antrag der Juniorprofessor*innen bei Betreuung eines minderjährigen Kindes um maximal zwei Jahre für maximal zwei Kinder verlängert. Eine Begründung der Notwendigkeit einer Verlängerung, um die nach § 41 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen erfolgreich nachzuweisen, ist dem Antrag beizufügen. Der Antrag muss spätestens sechs Monate vor dem regulären Ablauf der Beschäftigungszeit gestellt werden.
Liegt die Betreuungsdauer des Kindes/der Kinder unter zwei Jahren, erfolgt eine Verlängerung gemäß der familienpolitischen Komponente um die Zahl der Monate, in denen Kinder betreut wurden. Liegt die Betreuungszeit unter drei Monaten, erfolgt keine Verlängerung aufgrund der familienpolitischen Komponente