Dienstvereinbarung Tele-/Wohnraumarbeit
Nichtwissenschaftliche Beschäftigte der Viadrina haben die Möglichkeit, nach entsprechender Genehmigung und unter Berücksichtigung der Arbeitserfordernisse, einen schriftlichen Antrag auf Tele-/ Wohnraumarbeit beim Kanzler zu stellen. Die Möglichkeit, Telearbeit zu beantragen gilt nur für Beschäftigte, die mind. 20 h pro Woche arbeiten. Max. die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit kann vom häuslichen Arbeitsplatz erledigt werden. Die Arbeitszeit der häuslichen Arbeit können Sie sich frei einteilen. Für die bessere Erreichbarkeit der Mitarbeitenden werden feste Kommunikationszeiten vereinbart, die möglichst Mo-Do zwischen 9-15 Uhr und Fr zwischen 9-13 Uhr liegen sollten.
Die individuell vereinbarte Lage der Arbeitszeit zwischen den Dienststelle und der Privatwohnung kann im Bedarfsfall im Einvernehmen mit dem/der Vorgesetzten ohne neue schriftliche Vereinbarung geändert werden. Zudem können nach Genehmigung durch den/die Vorgesetzte/n einzelne Tage als Tele- bzw. Wohnraumarbeitstage in der Privatwohnung beantragt werden. Zu diesem Zweck wurde im Zeiterfassungssystem eine neue Buchungsart "Tele-/Wohnraumarbeit" eingerichtet.
Die individuell vereinbarte Lage der Arbeitszeit zwischen den Dienststelle und der Privatwohnung kann im Bedarfsfall im Einvernehmen mit dem/der Vorgesetzten ohne neue schriftliche Vereinbarung geändert werden. Zudem können nach Genehmigung durch den/die Vorgesetzte/n einzelne Tage als Tele- bzw. Wohnraumarbeitstage in der Privatwohnung beantragt werden. Zu diesem Zweck wurde im Zeiterfassungssystem eine neue Buchungsart "Tele-/Wohnraumarbeit" eingerichtet.
Link zum Antrag auf Tele-/ Wohnraumarbeit
Link zur Dienstvereinbarung zur Einführung von Tele-/ Wohnraumarbeit